(openPR) München – Fernsehen ist der Deutschen liebstes Hobby. Um möglichst viele Programme empfangen zu können, wird schnell an Balkon oder Fassade eine Schüssel installiert. Schließlich herrscht Informationsfreiheit. Wer so handelt, ist auf dem Holzweg und hat die Grundlage für einen Streit mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft gelegt, warnt der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen).
Fernsehfreaks müssen vor Installation der Satellitenschüssel Vermieter um Erlaubnis fragen. Diese dürfen zwar das Anbringen im Mietvertrag nicht generell verbieten. Sie können aber die Zustimmung verweigern, wenn das Haus über Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss verfügt. Dies gilt auch, wenn die Schüssel mehr Programme bietet als der Kabelanschluss (OLG Naumburg 4 U 110/93). Ausländischen Mietern, die weniger als zwei heimatsprachliche Sender empfangen können, müssen Vermieter die Parabolantenne jedoch erlauben (LG Coburg 1 C 665/00).
Vermieter dürfen aber bestimmen, wo sie anzubringen ist, solange einwandfreier Empfang möglich ist. Sie können z.B. Schüsseln am Balkon untersagen. Haben voreilige Mieter eine Antenne unerlaubt angebracht, können Vermieter die Demontage des corpus delicti anordnen (AG Hamburg Blankenese 508 C 212/99). In Wohneigentums-Anlagen entscheidet die Eigentümergemeinschaft, ob und wo eine Schüssel installiert werden darf. Generell sind Antennen fachmännisch und sturmsicher anzubringen. Vermieter können verlangen, dass Mieter für die Schüssel eine spezielle Versicherung gegen Sturmschäden abschließen. Wegen der Verkehrssicherungs-Pflicht empfiehlt der VdW Bayern generell eine solche Versicherung. Vermieter können außerdem eine zusätzliche Kaution fordern. Beim Auszug muss die Schüssel jedoch wieder entfernt werden.
Diesen und weitere Rechts-Tipps rund ums Bauen und Wohnen gibt´s unter www.vdwbayern.de.
* * *
München, 22. April 2003.
* * *
Im VdW Bayern sind knapp 500 bayerische Wohnungsunternehmen mit Schwerpunkt im sozialen Wohnungsbau zusammengeschlossen – darunter 339 Wohnungsgenossenschaften und 88 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen bewirtschaften rund 580.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
* * *
Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.
* * *
Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Xaver Kroner
Verband bayerischer Wohnungsunternehmen
Information & Bildung
Stollbergstraße 7
D-80539 München
Telefon: (0 89) 29 00 20 – 305






