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Unfälle beim Baumschnitt – gesetzliche Absicherung unzureichend

(openPR) 20.02.2014. Der Frühling ist nicht mehr fern und damit steigt auch die Lust, sich wieder im Freien aufzuhalten. Viele Garten- und Obstbaumbesitzer stehen schon in den Startlöchern oder sind schon tätig. Doch aufgepasst: Arbeiten rund ums Haus und Garten, wie der Baumschnitt, bergen auch immer wieder Unfallgefahren, warnt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI). Eine gesetzliche Absicherung greift nicht oder ist unzureichend.

Gerade beim Baumschnitt kommt es immer wieder durch Stürze zu schwerwiegenden Unfällen bis hin zu Querschnittslähmung oder Tod. Aber auch beim einfachen Rasen mähen passieren schwere Unfälle die zu einer Invalidität führen können. Welche Versicherungen kommen hier für eventuelle Schäden auf? „Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Wichtig ist hier eine private Absicherung von Unfällen über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit und im Beruf. Für eine Hinter-bliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung und für die Absicherung der Arbeitskraft ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, führt Buck weiter aus. Auch hier ist die gesetzliche Absicherung unzureichend.

Aber nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte können verletzt werden. Ein Beispiel: Beim Baumschnitt werden große Äste abgesägt. Unter dem Baum befindet sich eine Person, die von einem herabfallenden Ast schwer verletzt wird. Die Schuld liegt dann bei demjenigen, der den Ast abgesägt hat. Hier greift zum Beispiel eine Private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. „Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt“, so Jürgen Buck.

„Verbraucher sollten jetzt nicht nur die Zeit für den Baumschnitt nutzen, sondern ihren Versicherungsschutz überprüfen“, rät Jürgen Buck weiter.

Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. stellt im Rahmen ihrer Aktionswochen einen kostenlosen umfassenden Versicherungscheck unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ bis zum 15.03.2014 zur Verfügung.

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