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Baumschnitt nur bis Ende Februar – Unfallgefahr beachten

(openPR) 17.02.2015. Nur noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Gebüsche gerodet und geschnitten werden. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten jedoch gut aufpassen, da der Baumschnitt immer hohe Unfallgefahren bergen, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) und empfiehlt den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Zwischen dem 1. März und 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz den Baumschnitt zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum. „Gerade beim Baumschnitt ist die Unfallgefahr sehr hoch und es kommt immer wieder durch Stürze zu schwerwiegenden Unfällen bis hin zu Querschnittslähmung oder Tod. Aber auch beim einfachen Rasen mähen passieren schwere Unfälle, die zu einer Invalidität führen können. Daher sollten betroffene Personen ihren Versicherungsschutz entsprechend prüfen“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.

Doch welche Versicherungen kommen für eventuelle Unfallschäden beim Baumschnitt auf? „Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend“, warnt Siegfried Karle. Wichtig ist hier eine private Absicherung über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit und im Beruf. Für eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung und für die Absicherung der Arbeitskraft ist die private Berufsunfähigkeits-versicherung wichtig. Auch hier ist die gesetzliche Absicherung unzureichend, führt Karle weiter aus.

Aber nicht nur sich selbst, sondern auch für Dritte besteht eine Unfallgefahr. Ein Beispiel: Beim Baumschnitt werden große Äste abgesägt. Unter dem Baum befindet sich eine Person, die von einem herabfallenden Ast schwer verletzt wird. Die Schuld liegt dann bei demjenigen, der den Ast abgesägt hat. Hier greift zum Beispiel eine Private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. „Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt“, so Karle weiter.

Mehr Informationen zum Thema Unfallgefahr Baumschnitt (z.B. „Sicherheitstipps zu Unfälle mit Leitern“, „Die 7 wichtigsten Versicherungstipps für Verbraucher“) stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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