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Baumschnitt – wer zahlt bei Unfällen?

(openPR) 23.02.2012. Der Frühling naht und damit auch die Lust, sich wieder im Freien aufzuhalten. Viele Gartenbesitzer stehen schon in den Startlöchern. Doch aufgepasst: Arbeiten rund ums Haus bergen auch immer wieder Unfallgefahren.

Gerade beim Baumschnitt kommt es immer wieder durch Stürze zu schwerwiegenden Unfällen bis hin zu Querschnittslähmung oder Tod. Aber auch bei einfachem Rasen mähen passieren schwere Unfälle die zu einer Invalidität führen können. Welche Versicherungen kommen hier für eventuelle Schäden auf? „Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier überhaupt nicht oder nur unzureichend“, sagt Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. „Wichtig ist hier eine private Absicherung von Unfällen über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit und im Beruf. Für eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung geeignet“, so Buck weiter.

Aber nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte können verletzt werden. Ein Beispiel: Beim Baumschnitt werden große Äste abgesägt. Unter dem Baum befindet sich eine Person, die von einem herabfallenden Ast schwer verletzt wird. Die Schuld liegt dann bei demjenigen, der den Ast abgesägt hat. Hier hilft zum Beispiel eine Private Haftpflichtversicherung. „Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt“, so Jürgen Buck.

Nutzen Sie die schöne Zeit im Garten. Sorgen Sie aber für den Fall der Fälle vor. Einen kostenlosen umfassenden Versicherungscheck stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ bis zum 31.03.2012 zur Verfügung.

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