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Defizite aus der NS-Zeit - bis heute nicht aufgearbeitet

29.04.200401:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Bundesgerichtshof hat heute über Schadensersatzsprüche an Hinterbliebene aus dem griechischen Dorf Distomo verhandelt. Das Urteil soll in wenigen Wochen folgen. Dazu erklärt Petra Pau, PDS im Bundestag.

1. Vor rund 60 Jahren wurde in dem griechischen Bergdorf Distomo ein Massaker angerichtet, das zu den brutalsten im 2. Weltkrieg gezählt wird. Die Opfer waren Frauen, Kinder, Greise, Säuglinge. Die Täter waren deutsche Soldaten.

2. Die rechtliche Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches zum Schadensersatz verpflichtet werden kann, ist nachgeordnet. Sie stände überhaupt nicht, hätten die Bundesregierungen vergangener Jahrzehnte moralisch und politisch entschieden und Schadensersatz geleistet. Die PDS hat das mehrfach gefordert.

3. Das Massaker in Distomo wurde von der Waffen-SS ausgeführt. Ich erinnere daran, dass es nach wie vor nicht strafbar ist, wenn alte und neue Nazis skandieren: Ruhm und Ehre der Waffen-SS! Gegen diesen Skandal hat die PDS mehrfach Änderungen beantragt. Sie harren einer positiven Antwort.

Fazit: Unabhängig davon, wie der BGH urteilt, bleiben politische Defizite. Sie stammen aus der NS-Zeit und sind bis heute nicht aufgearbeitet.

 

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