(openPR) München, Januar 2014 – Privat Krankenversicherte, die schon über viele Jahre im gleichen Tarif versichert sind, zahlen oft zu viel Beitrag.
Jeder Kunde einer Privaten Krankenversicherung hat nach § 204 VVG die Möglichkeit den Tarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens zu wechseln. Die Versicherer sind nicht verpflichtet ihre Kunden auf Alternativen hinzuweisen. Versicherungsvermittler und -verkäufer verzichten darauf ihre Kunden über diese Möglichkeit zu informieren, denn günstigere Beiträge führen zu niedrigeren Provisionen. Versicherungsberatern ist es verboten auf erfolgsorientierter Basis abzurechnen (LG Hamburg, 315 O 76/12). Eine Beratung bei einem zugelassenen Versicherungsberater wird mit einer Honorarvereinbarung fixiert, so dass die Versicherungskunden von Anfang an wissen, welche Kosten für den Tarifwechsel auf sie zukommen.
Unterstützung finden die Versicherten nur bei staatlich zugelassenen Versicherungsberatern (Versicherungsberater gem. §34e Abs.1 GewO). Unter www.versicherungsberaterin34e.de finden Versicherte Hilfe. „Eine objektive Beratung im Sinne des Kunden ist nur ohne provisionsorientiertes Interesse möglich“, sagt Daniela Zimmermann. „Mit einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens können 45% monatliche Ersparnis möglich sein. Ein weiterer Vorteil bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens – die Altersrückstellungen bleiben erhalten!“










