Die Kanzlei "Versicherungsberaterin 34e" setzt seit einigen Jahren die Tarifwechselwünsche (nach §204 VVG) Ihrer Mandanten gegenüber den Versicherungsunternehmen erfolgreich durch.
München, Januar 2014 – Privat Krankenversicherte, die schon über viele Jahre im gleichen Tarif versichert sind, zahlen oft zu viel Beitrag.
Jeder Kunde einer Privaten Krankenversicherung hat nach § 204 VVG die Möglichkeit den Tarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens zu wechseln. Die Versicherer sind nicht verpflichtet ihre Kunden auf Alternativen hinzuweisen. Versicherungsvermittler und -verkäufer verzichten darauf ihre Kunden über diese Möglichkeit zu informieren, denn günstigere Beiträge führen zu niedrigeren Provisionen. Versicher…
22.01.2014
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