(openPR) Private Krankenversicherung
Flexibel bei finanziellen Engpässen
Wiesbaden, 27. März 2003 - Die private Krankenversicherung ist im Umgang mit ihren älteren Versicherten sehr viel flexibler geworden. Gerade im Alter haben viele Versicherte weniger Geld zur Verfügung. Sie stellen sich daher häufig die Frage, ob der private Versicherungsschutz überhaupt noch für sie bezahlbar ist. Hans-Joachim Krauß, Vorstandsvorsitzender der DBV-Winterthur Krankenversicherung, hält diese Sorge für unbegründet, da die privaten Kassen auch den älteren Versicherten unterschiedliche Lösungswege anbieten können, damit die finanzielle Belastung für den einzelnen angemessen bleibt.
So entfällt zum Beispiel ab dem 60. Lebensjahr der gesetzlich vorgeschriebene zehnprozentige Beitragszuschlag in der Vollversicherung, der die Beiträge im Alter zusätzlich stabilisieren soll. Außerdem benötigt der Versicherte nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben kein Krankentagegeld mehr, das ja einen Verdienstausfall abdecken soll. Beides senkt den monatlichen Beitrag für die private Krankenversicherung. Zudem erhalten die Rentenempfänger vom jeweiligen Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung.
Diese Entlastungen erhalten Versicherte im Alter, ohne dass der Versicherungsschutz ihrer privaten Krankenversicherung verändert wird.
Sollten aufgrund der persönlichen Situation darüber hinaus Beitragseinsparungen notwendig sein, so gibt es auch hier weitere Möglichkeiten. So können durch individuelle Änderungen des Versicherungsumfangs Beiträge gespart werden. Zu nennen sind hier z. B. der Verzicht auf bestimmte Wahlleistungen im Krankenhaus, eine geringere Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Schließlich kann der Versicherte die Höhe der Selbstbeteiligung verändern. Hier lassen sich weitere erhebliche Beitragssenkungen erzielen.
Allerdings sollte sich jeder Versicherte im Einzelfall genau überlegen, wo er Leistungen einschränken will, die ja gerade im Alter häufig besonders sinnvoll sind.
Einen scharfen Leistungsschnitt können langjährig Krankenversicherte vornehmen, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Sie können den sogenannten Standardtarif wählen, dessen Leistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Dem entspricht ein Beitrag, der maximal beim durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt ist.
Für den Standardtarif können sich außerdem Versicherte bereits ab 55 Jahren entscheiden, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (41.400 Euro im Jahr 2003) nicht überschreitet sowie Versicherte unter 55 Jahren, wenn sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und ihr jährliches Gesamteinkommen nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
So bieten heute die privaten Krankenversicherer ihren Versicherten flexible Lösungen auch bei finanziellen Engpässen.
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Diese Pressemitteilung ist auch über die Homepage der DBV-Winterthur abrufbar: http://www.dbv-winterthur.de
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