(openPR) Sind unsere Beiräte im Mittelstand wirklich effektiv?
Ob Beirat, Aufsichtsrat oder Gesellschafterausschuss: immer mehr Mittelständler verfügen, genau wie die großen Konzerne, über ein Aufsichtsgremium. Die Vorteile scheinen auf der Hand zu liegen. Die Unternehmensführung erhält einerseits einen Gegenpart, der als Sparringspartner dient. Die Gesellschafter andererseits können sich sicher sein, dass eine regelmäßige Kontrolle stattfindet. Gerade diese Sicherstellung einer Überwachung der Unternehmensführung spielt im deutschen Mittelstand oft eine große Rolle, sei es, dass Familienmitglieder wegweisende Entscheidungen beeinflussen wollen oder dass externe Kapitalgeber die Verwendung ihrer Mittel nicht allein der Geschäftsführung überlassen möchten.
Soviel zur Theorie. In der Praxis des deutschen Mittelstandes sieht es leider oft ganz anders aus! Neben engagierten und erfahrenen Beiräten, die der Unternehmensführung hilfreich zur Seite stehen, gibt es leider auch solche , die wichtige unternehmerische Zukunftsentscheidungen massiv behindern. Manche sind nur einfach überfordert und beeinträchtigen durch umständliche Diskussionen und persönliches Absicherungsverhalten die Entscheidungsgeschwindigkeit, die ein so wesentlicher Wettbewerbsvorteil des Mittelstands ist. Andere lassen sich von Titel und zusätzlichem Einkommen locken, ohne der Bedeutung und der Verantwortung, die ein Beirat trägt, vollständig Rechnung zu tragen. Dann wiederum gibt es diejenigen, die von ihrer Familie dort platziert werden oder über ihren Anteilsbesitz zum Mitglied vorbestimmt sind, ohne eine echte Bindung zum Unternehmen und die erforderlichen Kompetenzen zu besitzen. Wieder andere werden von ihrem Arbeitgeber in Aufsichtsorgane von Tochter- oder Beteiligungsunternehmen entsandt, um dessen Interessen zu vertreten und können sich zudem aus Zeitmangel und Prioritäts-Zielkonflikten nicht einmal in ausreichendem Maße auf die überwachende Tätigkeit konzentrieren. Schließlich ist bei einem Durchschnittsalter deutscher Mittelstandsbeiräte von deutlich mehr als 60 Jahren auch die Frage angebracht, ob die Fähigkeit und Bereitschaft, neuere technologische und gesellschaftliche Tendenzen zum Nutzen der Unternehmenszukunft wahrzunehmen und zu nutzen, immer ausreichend vorhanden ist.
Es gilt: Selbstgefälligkeit, Misstrauen und „Dienst nach Vorschrift“ sind schlechte Helfer bei der wirkungsvollen Besetzung eines Beirats. Ein einziges Mitglied mit diesen Eigenschaften kann genügen, das ganze Gremium zu lähmen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die richtige Besetzung von Beiräten ist. Die Berufung darf kein Zufall sein und auch nicht von Gefälligkeiten, Verfügbarkeiten oder fremden Interessen abhängen. Sie muss sich vielmehr exakt an den Anforderungen des Unternehmens und seiner Gesellschafter orientieren.
Grundsätzlich lassen sich unterschiedliche Typen von Beiräten kategorisieren, abhängig davon, wie ausgeprägt ihre Wahrnehmung für die Pflichten und die - freiwillige - „Kür“ ist:
Der Unterlasser: dieser Typ von Aufsichtsrat ist schädlich für ein Unternehmen, weil er sich durch eine Vernachlässigung der Überwachungspflichten in Kombination mit der Unterlassung wichtiger Zusatzleistungen auszeichnet, wie beispielsweise der Mitwirkung am Entwurf neuer unternehmerischer Visionen. Besonders häufig stammen Beiräte dieses Typs aus Familienzweigen, die sich sehr weit vom Geschäft des Unternehmens entfernt haben. Ihr mangelndes Wissen um Rechte, Pflichten und gestalterische Möglichkeiten eines modernen Beirats führen zu einer ängstlichen und defensiven Haltung, die eine praxisorientierte Diskussion oft sehr erschwert.
Der Pflichtbewusste: hierbei handelt es sich um den Beirat alten Kalibers. Er kennt seine formalen Pflichten genau und nimmt diese auch wahr. Er informiert sich regelmäßig über die Vorgänge im Unternehmen, nimmt an allen Sitzungen teil und kennt die Fakten meist genau so gut wie der Vorstand. Oft kommt es aber vor, dass er in einzelnen Fällen an seine Grenzen stößt. Sei es, dass er sich in seinem Leben nie mit EDV-Fragen beschäftigen musste, was oft altersbedingt ist oder sei es, dass ihm moderne Organisationsformen nicht ausreichend vertraut oder suspekt sind. Manchmal kann er bei entscheidenden Investitions- und Zukunftsfragen nicht mitreden, was die Weiterentwicklung des Unternehmens erheblich gefährdet.
Der Visionär: er ist das genaue Gegenteil des Pflichtbewussten. Er kennt sich in den formalen Spielregeln eher wenig aus, winkt kleinere Entscheidungen einfach durch und beschäftigt sich eher mit übergeordneten Fragestellungen. Er sieht es als seine Aufgabe, sich darauf zu konzentrieren, wie das Unternehmen in einigen Jahren aussehen soll. Dabei interessiert ihn das Tagesgeschäft nicht wirklich. Häufig handelt es sich bei Beiräten dieses Typs um Personen, die selbst Unternehmer sind oder um gut vorbereitete Vertreter aus professionellen Organisationen.
Der Moderne: hierbei handelt es sich um den Idealtypus von Beirat, den man in erfolgreichen mittelständischen Unternehmen erfreulicherweise immer häufiger antrifft. Er verbindet die Auf- und Einsichtspflichten mit einer freiwilligen Extraleistung, die weit über das formal Geforderte hinaus geht. Er kümmert sich proaktiv um die richtige Besetzung der Geschäftsleitung und informiert sich regelmäßig über die für die Branche relevanten Entwicklungen. Er hat ein gutes Gefühl sowohl für den Wert zügiger Umsetzung als auch die Notwendigkeit, gelegentlich auf die Bremse zu treten. Er ist ein geschätzter Gesprächspartner der Unternehmensführung und diskutiert mit ihr die zentralen Themen, ohne als Überwacher wahrgenommen zu werden. Diese Mischung aus Pflicht und Kür bei der Wahrnehmung eines Beiratsmandates motiviert die Unternehmensleitung und ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Gremiums - und damit des gesamten Unternehmens.
Die Kunst bei der Vertretung der Gesellschafterinteressen liegt nun darin, die richtige Mischung in Beiratsorganen zu finden, z.B. den Visionär mit dem Pflichtbewussten unter der Führung des Modernen zu kombinieren.
Gerade in Zeiten, in denen der deutsche Mittelstand vor besonders schwierigen neuen Herausforderungen steht, wie Globalisierung, zunehmendem Preisdruck und immer schnelleren Produktzyklen, ist es entscheidend, dass ein Beirat nicht nur seine formalen Pflichten wahrnimmt. Er muss darüber hinaus seinen Beitrag dazu leisten, ein Unternehmen aktiv auf die Zukunft auszurichten und seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, besonders auch dann, wenn die Unternehmensführung stark vom Tagesgeschäft eingenommen ist. Die Aufgaben eines Beirats im 21. Jahrhundert reichen somit weit über die Erfüllung von Aufsichtspflichten hinaus. Sie erfordern unternehmerische Weitsicht, Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbereitschaft – im Interesse der Sache, der Gesellschafter und des Unternehmens.
Der Autor: Florian Koenen (34) ist Partner in der TOPOS Personalberatung GmbH. Zuvor war er in verschiedenen Managementpositionen in einem großen deutschen Mittelstandsunternehmen tätig. Er war in dieser Zeit im Auftrag der Muttergesellschaft als Mitglied in diversen Beiräten tätig.
Das Unternehmen: Die TOPOS Personalberatung GmbH wurde 1988 gegründet und verfügt über Standorte in Hamburg, Frankfurt und Stuttgart. Sie berät mittelständische Unternehmen bei der Besetzung von Beiräten, Führungs- und Spezialistenpositionen.
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Pressekontakt: Florian Koenen
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