(openPR) Kritische Bilanz nach erstem Jahr mit bundesweiten Festbeträgen für Hilfsmittel wie Stoma- und Inkontinenzprodukte
Berlin, 14. Februar 2006. Der Rückblick auf das erste Jahr seit Einführung der bundesweiten Festbeträge für Hilfsmittel offenbart bedenkliche Entwicklungen. Dies geht aus einer Umfrage des Kommunikationsforums Hilfsmittel (KFH) unter nahezu 1.000 Leistungserbringern im Gesundheitswesen hervor. Sie fasst das momentane Stimmungsbild der Branche in konkrete Zahlen: Achtzig Prozent der befragten Unternehmen konnten unter diesen Umständen die Versorgungsqualität ihrer Patienten hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistung und/oder der benötigten Produkte nicht aufrechterhalten. „Diese Entwicklung birgt die Gefahr, dass die qualitativ notwendige Versorgung im Stoma- und Inkontinenzbereich nicht mehr sichergestellt ist. Qualitätssicherung oder gar Verbesserung könnten künftig sogar ausgeschlossen sein“, kommentiert Daniela Piossek, Sprecherin des KFH die Ergebnisse.
Nahezu neunzig Prozent der Unternehmen gaben an, dass die neuen Festbeträge ihre bisherige Kostenstruktur nicht mehr abdecken. In der Praxis bedeutet dies, dass Serviceleistungen, die bisher mit der Lieferung verbunden waren, nicht mehr erbracht werden können: „Wir haben keine Möglichkeit, uns die Dienstleistung vergüten zu lassen, also müssen wir sie kürzen“, erläutert Olaf Kelz, Geschäftsführer eines Sanitätshauses und Mitglied beim Forum Stoma-Inkontinenz, die Zwangslage. Hausbesuche werden seltener, Beratungsgespräche fallen kürzer aus und eine individuelle Betreuung der Patienten ist kaum noch möglich. Für Olaf Kelz liegen die Folgen auf der Hand: „Was wir früher an psychosozialer Betreuung, aber auch regelmäßiger medizinischer und pflegerischer Kontrolle geleistet haben, läuft nun zwangsläufig an anderer Stelle auf.“
Trotz dieser Sparmaßnahmen sind für 98 Prozent der Unternehmen wirtschaftliche Aufzahlungen bei einzelnen Produkten unvermeidlich geworden, das heißt Patienten müssen für diese Produkte oder Serviceleistungen einen Beitrag aus eigener Tasche finanzieren. „De facto haben wir keine Festbeträge, sondern Festzuschüsse“, bringt Olaf Kelz die Situation auf den Punkt. Offiziell wolle das bei Politik und Kassen allerdings noch niemand zugeben, obwohl es bei Hilfsmitteln in den kommenden Jahren unweigerlich in diese Richtung gehen werde und im europäischen Ausland bereits gängige Praxis sei. Stattdessen fordern die Kassen bei den Leistungserbringern so genannte Unterlas-sungserklärungen für wirtschaftliche Aufzahlungen ein, die allerdings nur ein geringer Teil der Unternehmen unterschrieben hat – und selbst dann nur für einzelne Produkte.
Hintergrund:
Zum 1. Januar 2005 wurden für sechs Produktgruppen aus dem Hilfsmittelkatalog bundesweit einheitliche Festbeträge eingeführt. Dazu gehören – neben Inkontinenz- und Stomaprodukten – Hörgeräte, Sehhilfen, Einlagen und Kompressionen. In diesem Zuge wurden die Beträge ein weiteres Mal nach unten korrigiert. Die Politik verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken und den Wettbewerb unter den Leistungserbringern zu fördern. Tatsächlich greifen Kostensenkungen aufgrund vielfältiger Folgeschäden allenfalls kurzfristig und auch Wettbewerb ist kaum möglich, solange die Preise durch Festbeträge reguliert sind.


