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Prokon Genussrechte: Anleger unter Druck

Bild: Prokon Genussrechte: Anleger unter Druck
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Prokon: Entweder bleiben die Anleger ihren Prokon-Genussrechten treu oder es droht noch im Januar die Insolvenz. Derart unverblümt fordert das Windkraftunternehmen Prokon seine rund 75.000 Anleger auf, ihre Genussrechte mindestens bis zum 31.10.2014 zu halten. Wer nicht mitzieht, nehme die Insolvenz in Kauf, heißt es weiter in dem Rundschreiben, das auch auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht ist. Bis zum 20. Januar sollen die Anleger eine entsprechende Erklärung abgeben. „Für mich soll hier den Anlegern ganz bewusst ein schlechtes Gewissen gemacht werden, wenn sie ihre Interessen wahrnehmen oder anders gesagt ihr investiertes Geld retten wollen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.



Das sollten sich die Anleger so nicht bieten lassen, meint der erfahrene Jurist. Schon seit längerem ist die Firma Prokon und ihr Geschäftsmodell in den Fokus von Verbraucherschützern geraten. Ihr wird mangelnde Transparenz vorgeworfen, einige vermuten sogar ein ausgeklügeltes Schneeballsystem hinter dem Geschäftsmodell. Mit Genussrechten hat Prokon ca. 1,4 Milliarden Euro bei seinen zumeist Kleinanlegern eingesammelt. Die Aussicht auf eine nachhaltige ökologische Investition bei hohen Zinsen kam anscheinend bei vielen Anlegern gut an. Doch nach negativen Schlagzeilen ist es in den vergangenen Wochen scheinbar zu vermehrten Kündigungen gekommen, die nun die Liquidität des Unternehmens gefährden. „Ähnlich ist es vor einigen Jahren vielen offenen Immobilienfonds ergangen. Als zu viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben wollten, mussten sie schließen und viele Anleger verloren viel Geld“, so Cäsar-Preller.

Um ihr investiertes Geld zu retten oder den Schaden zumindest zu begrenzen, sollten sich Anleger daher dringend anwaltlichen Rat einholen. „Es ist durchaus denkbar, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können“, sagt Cäsar-Preller. Schon im Jahr 2012 urteilte das OLG Schleswig-Holstein, dass es in einem Verkaufsprospekt von Prokon irreführende Aussagen zur Sicherheit der Kapitalanlage gebe. „Genussrechte sind keine sichere, sondern eine riskante Anlageform, bei der das Risiko bis zum Totalverlust des investierten Geldes reicht“, so Cäsar-Preller. Über diese Risiken müsse im Anlageberatungsgespräch informiert werden. Ebenso gelte es den Verkaufsprospekt auf die Richtigkeit der Angaben zu prüfen. „Die Anleger sollten auch bedenken, dass sie im Falle einer Pleite als Inhaber der Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden und eventuell leer ausgehen. Daher sollten sie sich dringend anwaltlich beraten lassen“, so Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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