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Kampfdrohnen als Schutz der Bundeswehrkräfte im Einsatz - seit langem vom VSB gefordert

06.01.201408:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Köln/Bonn 03. Januar 2014

In seiner Pressemitteilung vom 9. April 2013 hatte der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) bereits angemahnt: „Was machbar ist sollte getan werden, um den Schutz der Truppe im Einsatz mit der Ausstattung von Kampfdrohnen zu erhöhen.

In Zeiten, da man in Mitteleuropa seit Jahrzehnten im Frieden lebt, verdrängt die Gesellschaft offensichtlich welchen Bedrohungen sich die Soldateninnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiter der Bundeswehr im Einsatz gegenüber sehen. Nach Auffassung des Verbandes der Soldaten der Bundeswehr wäre die rasche Beschaffung der Kampfdrohne ein klarer Ausdruck im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten im Einsatz. Damit würden die Aussagen im Weißbuch der Bundeswehr aus dem Jahre 2006 (!) nicht nur Lippenbekenntnisse sein. Im Kap. 5.4. heißt es dort:

Mit der Beschaffung von bewaffneten Drohnen ist es möglich, das Fähigkeitsspektrum der Aufklärung – welches bereits aktuell im Einsatz befindliche Flugkörper abdecken – zu erweitern und die Möglichkeit auf eine im Livebild erkannte Lageentwicklung unverzüglich zu reagieren. Das schließt insbesondere den Vorteil der Missionsabbruchfähigkeit mit ein.

Der technische Fortschritt sollte umgehend genutzt werden, um mit relativ kostengünstigen Flugkörpern das Einsatzrisiko der Soldatinnen und Soldaten zu senken und Blut zu sparen.“

Dass sich der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) in Person des Herrn Oberstleutnant Andreas Wüstner am 2. Januar 2014, wie u.a. bei dpa zu vernehmen ist, dieser Meinung anschließt, wird vom Verband der Soldaten der Bundeswehr besonders begrüßt.

Das was technisch möglich ist, sollte der Truppe zur Verfügung gestellt werden, um Soldatinnen und Soldaten im Einsatz zu schützen meint der stellv. Bundesvorsitzende des VSB, Stabshauptmann Jürgen Zeiler. Nach seiner Auffassung besteht an einem sorgfältigen, moralisch-ethisch vertretbaren und ROE-konformen Einsatz der Drohnen durch entscheidungsbefugte Vorgesetzte keinerlei Zweifel.

Politik und Gesellschaft sind aufgerufen, denjenigen, die sie mit Mandat zum Einsatz in heimatferne Länder entsandten, auch ein Höchstmaß an Vertrauen entgegenzubringen.

„Der VSB reicht dem DBwV die Hand, um sich zu diesem Thema gemeinsam für die Interessen und zum Wohl der Soldatinnen und Soldaten einzusetzen“ wird StHptm Zeiler zitiert.

Nicht umsonst heißt der Leitspruch des VSB: „Miteinander – Füreinander“

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