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Thomas Filor: Neues Jahr, neue Regeln

Bild: Thomas Filor: Neues Jahr, neue Regeln

(openPR) Magdeburg, 18.12.2013. Das neue Immobilienjahr 2014 bedeutet Veränderungen für Immobilieneigentümer, -Vermieter und –Verwalter.

Am 1. Januar 2014 werden die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen erhöht. Am meisten erhöht sich die Steuer in Schleswig-Holstein (6,5 Prozent), gefolgt von Berlin (6,0 Prozent). Bremen und Niedersachsen erhöhen auf jeweils fünf Prozent.



Immobilienexperte Thomas Filor ist besorgt: „Die Erhöhungen sind aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen problematisch und stehen dem Ziel entgegen, die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen.“ Den andere Bundesländern bleibt nichts anderes übrig als nachzuziehen und die Grunderwerbsteuer ebenfalls zu erhöhen. Auch die Energiesparversorgung (EnEV) verschärft 2014 die Anforderungen für Neubauten. Der zulässige Jahresenergiebedarf für Neubauten soll ab 2016 um 25 Prozent sinken.

Auf die Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen im neuen Jahr ebenfalls neue Pflichten zu. Ab Mai 2014 erstellte Energieausweise müssen auch Energieeffizienzklassen enthalten. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht auch diese Maßnahme kritisch: Eine höhere Transparenz für Wohnungssuchende würde sich nicht erfüllen, zumal die Energieeffizienzklasse für das gesamte Gebäude gelte, so ein Experte. Verkäufer und Vermieter müssen künftig dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis verpflichtend übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorlegen. Mit der EnEV 2014 wird ebenfalls neu zur Pflicht, dass ab 2015 bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ersetzt werden müssen.

Des Weiteren müssen Vermieter ihr Zahlungsverfahren auf SEPA anpassen. Denn ab dem 1. Februar 2014 gelten für Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen. Dies betrifft vor allem Vermieter, die dafür sorgen müssen, dass die Lastschriften ihrer Mieter die Standards der SEPA (Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums entsprechen. Nach der Umstellung auf SEPA sind keine Lastschriften mehr per Beleg bei der Bank einreichbar. Alle Lastschriften sind danach nur noch elektronisch möglich. Im Zuge der Umstellung müssen Vermieter dem Mieter ihre neue Gläubiger-Identifikation, Kontonummer nach der SEPA, die IBAN CREDITOR ID und eine Mandatsreferenz angeben.
Last but not least: Das Thema Mietpreisbremse wird auch im nächsten Jahr weiterhin präsent sein. Im kommenden Jahr wird von der neuen Regierung voraussichtlich an einem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse gearbeitet. In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten sollen die Mieten bei einer Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der ortspezifischen Vergleichsmiete liegen dürfen. Zusätzlich zur Deckelung der Neuvertragsmieten ist geplant, die Modernisierungsmieterhöhung zeitlich zu begrenzen. Thomas Filor kritisiert, dass die Mietpreisbremse nicht den Mietsuchenden mit geringem Einkommen zu Gute kommt. „Ein Vermieter wird sich auch bei einer Deckelung der Mieten immer für denjenigen mit der höchsten Bonität als Mieter entscheiden,“ so Filor.

Weitere Informationen unter http://www.eh-filor.de

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