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Thomas Filor: Tipps zu Verträgen mit Maklern

18.03.202011:41 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Beauftragt man einen Makler, muss man ihn auch bezahlen – so heißt es zumindest in der Regelung für vermietete Immobilien. Doch welche Regeln gelten noch? Thomas Filor gibt Tipps zum Umgang mit Maklern.

Magdeburg, 18.03.2020. „Wer plant, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, nimmt oft die Dienste eines Maklers in Anspruch. Für Maklerdienste fallen Provisionen an. Doch es gibt noch einige andere Dinge zu beachten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Maklerprovisionen liegen derzeit bundesweit bei bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises, wie der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“ informiert.

Ein Vertrag mit einem Makler kann laut Filor schriftlich, mündlich, per E-Mail oder am Telefon fixiert werden. „Die Voraussetzung dabei ist, dass beiden Partnern Bedingungen und Konsequenzen klar sind. Dabei gibt es bei Online- und Telefonverträgen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen,“ fügt Filor hinzu.

Des Weiteren können Verkäufer vom Gesetz her mehrere Makler beauftragen: „Allerdings raten Immobilienexperten davon ab. Die Problematik besteht darin, dass es unseriös erscheinen kann, wenn eine Immobilie mehrmals und zu unterschiedlichen Preisen auf dem Markt angeboten wird. Daher empfiehlt sich ein vertrauensvoller Makler, der im Alleingang den jeweiligen Auftrag bearbeitet. Außerdem gilt für alle Eigentümer, dass sie im Endeffekt selbst entscheiden können, welche Interessenten überhaupt erst an den Makler verwiesen werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass man auch für Transaktionen, in die der Makler nicht involviert ist, Provision zahlen muss“, so Thomas Filor.

Demnach werden Direktabschlüsse individuell vereinbart und abgewickelt. „Ein Maklervertrag ist zu jeder Zeit auflösbar. Alleinaufträge erfüllen nichtsdestotrotz eine Mindestlaufzeit inklusive automatischer Verlängerung. Ist der Makler nicht in der Lage, die Immobilie erfolgreich zu veräußern, müssen Verkäufer agieren. Rechtlich sind Makler und Eigentümer verpflichtet, die Immobilie wahrheitsgetreu zu inserieren, mit allen Mängeln. Geschieht dies nicht, können Mieter im Nachhinein Schadenersatz drohen. Die Höhe der Provision kann je nach Bundesland variieren“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

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