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EU-Patentgerichtssystem muss Interessen des deutschen Mittelstandes wahren

(openPR) Cohausz & Florack warnt vor ausufernden Verfahren und Prozesskosten

Düsseldorf, 9. Dezember 2013 – Das künftige europäische Patentgerichtssystem muss so gestaltet sein, dass die politischen Ankündigungen, Verfahren könnten effizient und kostengünstig geführt werden, tatsächlich eingelöst werden. Dies fordert die Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack vor allem mit Blick auf mittelständische Unternehmen. Die Kanzlei hatte in einer aktuellen Stellungnahme zu dem jüngsten Entwurf der Verfahrensregeln („Rules of Procedure“) für das EU-Patentgericht Änderungen vorgeschlagen, die vor allem die Interessen des deutschen Mittelstandes wahren sollen. „Unser Ziel ist es, den Mittelstand vor ausufernden Verfahren und Prozesskosten zu schützen“, bringt Philipe Walter, Partner bei Cohausz & Florack, die Intention auf den Punkt.



Zweiteilung Verletzung/Rechtsbeständigkeit beibehalten

Dabei geht es unter anderem um die im bisherigen deutschen Patentgerichtssystem bewährte Zweiteilung zwischen Patentverletzungsverfahren und Verfahren zur Überprüfung der Rechtsbeständigkeit eines Patents. Diese Zweiteilung gewährleistet, dass ein Verletzungsverfahren in Deutschland mit begrenztem Aufwand und überschaubaren Kosten geführt werden kann, da die Frage, ob überhaupt ein Patent hätte erteilt werden dürfen, nicht automatisch Gegenstand des Verfahrens ist. „Wir wollen verhindern, dass in einem Verletzungsverfahren der Erteilungsakt, auf den der Patentinhaber vertraut, in Frage gestellt und die Prüfung der Patentfähigkeit erneut diskutiert wird, wie das etwa in den USA üblich ist“, betont Jan Ackermann, Patentanwalt bei Cohausz & Florack. Daher wolle man die bewährte Zweiteilung erhalten wissen.

Opt-out-Erklärung nicht nur durch Anwalt

Weitere Kostenaspekte sind die Höhe der für die Opt-out-Erklärung vorgesehenen Gebühr und der in diesem Zusammenhang geplante Anwaltszwang. Patentinhaber haben die Möglichkeit des Ausstiegs aus dem System des Einheitlichen Patentgerichts und der Wahl zwischen den heute zuständigen nationalen Gerichten und dem Einheitlichen Patentgericht während einer (verlängerbaren) siebenjährigen Übergangszeit. Um Kosten zu sparen soll nach Ansicht der Düsseldorfer Patentanwälte diesen Ausstieg beispielsweise auch ein Mitarbeiter einer Patentabteilung erklären können – und nicht nur ein Anwalt. Des Weiteren plädieren sie für eine allenfalls geringe Gebühr je Patent, für das der Ausstieg erklärt wird.

Patentanwälte als vertretungsberechtigte Verfahrensteilnehmer

Ein weiteres Petitum betrifft ein großzügiges Vertretungsrecht von Patentanwälten in Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht. Die Anwälte von Cohausz & Florack setzen sich dafür ein, auch Patentanwälte ohne große Hürden als vertretungsberechtigte Teilnehmer zuzulassen und nicht nur als fachkundige Unterstützung eines Rechtsanwalts, ähnlich den „technical experts“ in US-Verfahren. Der Grund: Der Patentanwalt wird – anders als der Rechtsanwalt – nicht erst im Streitverfahren eingeschaltet. Er kennt das betroffene Unternehmen in der Regel schon lange, ist mit der Technik vertraut, hat die Erfindung angemeldet. „Da ist es unter Effizienz- und Kostengesichtspunkten natürlich sinnvoll, wenn der Patentanwalt in einem Verletzungsverfahren auch als anwaltlicher Vertreter dabei sein kann“, so Ackermann.

Komplexe Verfahren und hohe Kosten für Mittelstand besonders kritisch

Mit ihrer Stellungnahme zu den Verfahrensregeln für das EU-Patentgericht hat Cohausz & Florack die Möglichkeit genutzt, als Fach-Öffentlichkeit eine Lanze für den deutschen Mittelstand zu brechen. Gerade für Mittelständler sind komplexe Verfahren und hohe Kosten kritischer als für Großunternehmen. Letztere haben eher ein Interesse an hohen Gerichts- und Anwaltskosten, weil die gegnerische Partei wegen des hohen Prozesskostenrisikos womöglich schon aufgibt, bevor das Gericht überhaupt entschieden hat. „Dann gewinnt eben nicht der, der Recht hat, sondern der, der finanziell den längeren Atem hat. Wir dagegen wollen, dass der gewinnt, der die beste Innovation hat, und nicht der, der das meiste Geld hat“, resümiert Ackermann.

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