(openPR) Am Sonntag, 1. Dezember 2013, tritt eine weitere Verschärfung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Dann gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser: Die Konzentration von 0,010 Milligramm pro Liter darf nicht mehr überschritten werden. Für die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft ist diese Verschärfung jedoch kein Problem. Liegen in ihrem Verantwortungsbereich doch nur noch sechs von insgesamt rund 140.000 Hausanschlussleitungen in Blei (Anteil: 0,004 Prozent). Ein Austausch gegen geeigneteres Material ist hier kurzfristig vorgesehen. RWW ist daher heute bereits quasi „bleifrei“.
Üblicherweise wird die Bleikonzentration im Trinkwasser durch Bleileitungen soweit erhöht, dass der neue Grenzwert der TrinkwV nicht eingehalten werden kann. RWW nimmt diese Änderung zum Anlass, um nochmals Hauseigentümer auf den ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand ihrer Hausinstallation hinzuweisen. Denn ab der Übergabestelle, zumeist im Keller am Wasserzähler, wechselt die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers vom Wasserversorger zum Hauseigentümer.
Damit der Verbraucher einwandfreies Trinkwasser genießen kann, müssen Wasserinstallationen in Gebäuden dem technischen Standard entsprechen und regelmäßig überprüft und gewartet werden. Zudem sind beim Betrieb der Hausinstallation technische Regeln zu beachten, die dafür sorgen, die Trinkwasserqualität sicherzustellen.
„Besonders bei möglichem Vorkommen von Spurenstoffen wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Nickel, sollte Stagnation von Trinkwasser vermieden werden“, weiß RWW-Qualitätsexperte Guido Lens. „Problematisch sind in solchen Fällen: Ungenutzte oder selten betriebene Entnahmestellen, die nicht zurückgebauten stillgelegten Installationsteile in Gebäuden und die nicht erfolgte Spülung von zeitweise ungenutzten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern“, so Lens weiter.
Auch das Umweltbundesamt (UBA) gibt hierzu ähnliche Informationen und Tipps: Um eine gute Trinkwasserqualität zu gewährleisten, sollte beispielsweise darauf geachtet werden, das Wasser nicht zu lange in der Leitung stehen zu lassen. Sobald es mehr als vier Stunden gestanden hat, so empfiehlt das UBA, sollte es nicht mehr für die Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Es wird empfohlen, das Wasser zunächst einige Zeit laufen zu lassen, ehe es als Lebensmittel verwendet wird.
Weitere Informationen unter www.rww.de. Dort finden Interessierte auch den Link zur UBA-Broschüre „Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn“ mit weiteren Tipps für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer.





