(openPR) Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Wegen und Plätzen ist genehmigungspflichtig. Darauf weist die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft als Mitglied des Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel-Information hin. Der Wasserdienstleister gibt Tipps, wie man „lästige Unkräuter“ loswird, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden.
Auf versiegelten Flächen verboten
Beim Einsatz chemischer Unkrautbekämpfungsmittel (Totalherbizide) auf befestigten, versiegelten Flächen kann der Wirkstoff direkt oder über die Kanalisation in ein Oberflächengewässer gelangen. Dies erschwert die Nutzung dieser Gewässer für die Trinkwassergewinnung und stellt in jedem Fall einen schädlichen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Deshalb ist nach dem Pflanzenschutzgesetz die Anwendung auf allen Freilandflächen grundsätzlich untersagt, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Dieses Anwendungsverbot gilt insbesondere auch für alle Wege und Plätze rund ums Haus. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
„Hausmittel“ sind tabu
Übrigens: Auch der Einsatz diverser „Hausmittelchen“ ist auf den genannten Flächen zur Unkrautbekämpfung untersagt. Hierunter fallen zum Beispiel Essigsäure, Salz, Haushaltsreiniger und dergleichen sowie Pflanzenschutzmittel, die nicht mit „biologisch abbaubar“ oder ähnlich gekennzeichnet sind.
Umweltbewusstsein ist gefragt
Im Interesse der Reinhaltung des Lebensmittels Wasser ruft der Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel-Information dazu auf, auf den Einsatz von Totalherbiziden zu verzichten. „Wir appellieren an die Einsicht der Bürger", erläutert RWW-Geschäftsführer Lothar Arnold. „Ihr Umweltbewusstsein ist gefragt: Unser Wasser allein aus ästhetischen Gründen durch die Ausbringung von Herbiziden zu gefährden, muss von uns allen und der Umwelt teuer bezahlt werden. Denn je belasteter die Gewässer, desto teurer und aufwändiger die Aufbereitung."
Es geht auch ohne Chemie
Als umweltfreundliche Alternativen zur "chemischen Keule" bieten sich, je nach Größe der Fläche, mechanische oder thermische Verfahren an: das klassische Zupfen, Fugenkratzen mit Hacke, Messer oder Spezialgerät, ein fester Besen in Kombination mit heißem Wasser, Bürstengeräte, Hochdruckreiniger, Abflämmgeräte oder Infrarot-Handgeräte. Die RWW rät, bereits bei der Anlage neuer Wege und Plätze an die spätere Pflege zu denken. Durch geschickte Planung und fachgerechte Umsetzung lässt sich deren Unkrautbewuchs stark einschränken.
Flyer informiert
Ab sofort liegt in allen Service-Points und Kundencentren der RWW der kostenlose Flyer „Unkraut frei ohne Reue“ aus, der dem Verbraucher eine produktunabhängige Information bietet. Er zeigt, wie man sein Unkraut loswird, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden. Was ist erlaubt und was verboten? Welche Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gibt es?
Auskünfte zu allen rechtlichen und fachlichen Fragen zur Anwendung von Herbiziden und anderen Pflanzenschutzmitteln bekommt man beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn, T 0228/703-2101. Weitere Informationen und Serviceangebote finden Sie im Internet unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de und www.pflanzenschutzdienst.de. Rat gibt es selbstverständlich auch im gärtnerischen Fachhandel.
Im Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel-Information kooperieren Verbände und Unternehmen der Wasserwirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus, die Landwirtschaftskammer NRW, Umweltbehörden und Pflanzenschutzmittelanbieter.
An folgenden Stellen ist der Flyer „Unkrautfrei ohne Reue“ erhältlich:
RWW-Kundenberatung
im MedienHaus, Synagogenplatz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr
Service-Point Mülheim
Moritzstraße 16-22, 45476 Mülheim an der Ruhr
Service-Point Oberhausen
Tackenbergstraße 50, 46145 Oberhausen
Service-Point Bottrop
Gladbecker Straße 140, 46236 Bottrop
Service-Point Gladbeck
Bottroper Straße 69, 45964 Gladbeck
stadtinfo Dorsten
Recklinghäuser Straße 20, 46282 Dorsten
Service-Point Dorsten
Wenger Höfe 26, 46284 Dorsten










