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Bundesnetzagentur geht gegen unerwünschte Werbeanrufe vor

28.11.201313:05 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Gesetzwidriges Telemarketing soll sich bald nicht mehr lohnen. Aufgrund vermehrter Beschwerden über unseriöse Anrufe ergriff die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche entsprechende Maßnahmen: Nachdem die mögliche Quelle einiger Anrufe ermittelt werden konnte, führte die Behörde in Zusammenarbeit mit der Polizei am 21.11. Wohnungs- und Geschäftsdurchsuchungen durch.



Werbeanrufer und Telefonvermarkter machen sich in Deutschland immer dann strafbar, wenn sie mit unterdrückter Nummer oder ohne die vorherige Zustimmung des Verbrauchers anrufen. Nun sind in letzter Zeit zahlreiche Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen - über Anrufe, bei denen genau das der Fall war. Und auch auf www.anrufer-bewertung.de klagten Nutzer in den vergangenen Tagen vermehrt über unseriöse Vermarkterhotlines und aggressive Telefonwerbung. So kommentierte zum Beispiel ein Nutzer die Nummer 089225482, unter der versucht wurde, ihm einen Energieberatungstermin aufzudrängen:

„jetzt schon seit drei wochen anrufterror von dieser nummer - zu allen Tageszeiten zwischen 8 und 20 Uhr Nummer wird bei Rückruf als "nicht vergeben" gemeldet.“

Ein anderer Nutzer berichtet sehr anschaulich von den schlechten Erfahrungen, die er mit der Nummer 03036428369 gemacht hatte:

„- Telefonspam ohne vorherige Geschäftsbeziehung! - Telefonspam ohne ausdrückliche Genehmigung, mich für werbliche Zwecke anzurufen! - Anrufe erfolgen mehrmals am Tag (tagsüber / auch nach 18 Uhr = Feierabendzeit!) == hoher Nerv-Fakor! [...] unseriöses und unzulässiges Telefonmarketing (COLD CALLS!!!) = Empfehlung: UNBEDINGT eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur wegen TELEFONSPAM / PING-ANRUF machen“

Ein guter Rat, denn die Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) ist in Deutschland diejenige Behörde, welche für den Verbraucherschutz bei unseriösen Werbeanrufen und Telefonbetrug zuständig ist.
Dass sich im Kampf gegen die lästigen und oft auch gefährlichen Anrufe tatsächlich etwas tut, hat sich nun am vergangenen Donnerstag gezeigt. Denn im Raum Nordrhein-Westfalen durchsuchten Bundesnetzagentur und Polizei verdächtige Wohnungen und Geschäftsgebäude nach Hinweisen auf illegale Telefonwerbung. Zwar handelte es sich in diesem Fall zumeist um unterdrückte Rufnummern. Dank zahlreicher Meldungen von Verbrauchern und ausführlicher Beschreibungen der Gesprächsinhalte konnte aber dennoch der mögliche Ursprungsort der Anrufe ermittelt werden. Die anschließenden Durchsuchungsmaßnehmen hatten zum Ziel, mögliche Beweismittel zu aufzuspüren und gegebenenfalls auch sicherzustellen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Bislang hält sich die BNetzA zu den Ergebnissen der Ermittlungen allerdings noch bedeckt.

Es lohnt sich also auf jeden Fall, den Rat des Anrufer-Bewerters anzunehmen und rechtswidrige Werbeanrufe nicht nur stillschweigend hinzunehmen, sondern sie zeitnah bei der Bundesnetzagentur zu melden. Denn je mehr Beschwerden über eine Telefonnummer oder auch nur über einen bestimmten Anrufgrund eingehen, desto eher kann die Behörde gegen das unerwünschte Telefongeklingel vorgehen.

Weitere Informationen erhalten sie unter: http://blog.anrufer-bewertung.de/

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