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Schlendrian der Bundesregierung beim Tabakwerbeverbot

03.02.200608:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Bundesregierung erhielt am 1. Februar 2006 eine "begründete Stellungnahme" der Europäischen Kommission, weil sie die Richtlinie über Werbung und Sponsoring für Tabakprodukte (2003/33/EG vom 26. Mai 2006) noch nicht umgesetzt hat. Die Richtlinie muss nun innerhalb von zwei Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Bereits im Oktober 2005 hatte Deutschland ein "Fristsetzungsschreiben" erhalten.

Kommt die Bundesregierung der Aufforderung nicht fristgerecht nach, so wird der Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Dieser muss feststellen, ob die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung nicht erfüllt haben, Rechtsvorschriften der EU umzusetzen. Kommt die Bundesrepublik auch dem Urteil des EuGH nicht nach, so kann dieser auf Vorschlag der Europäischen Kommission Bußgelder verhängen. Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou ließ keinen Zweifel aufkommen, dass die Kommission die Aufrechterhaltung des EU-Rechts sicherstellen wird.

Die Bundesregierung unter Gerhard Schröder hatte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen das Tabakwerbeverbot eingereicht. Als sich abzeichnete, dass ein Urteil des EuGH voraussichtlich frühestens 2006 verkündet wird, die Umsetzung der Richtlinie jedoch auf den 13. Juli 2005 terminiert war, brachte das Bundeskabinett unter abenteuerlichen Umständen den notwendigen Gesetzesentwurf auf den Weg.

Der vorzeitige Rücktritt Schröders und seiner Regierungsmannschaft und der darauf folgende Wahlkampf mussten dann als Ausrede herhalten, dass dieses Gesetz nicht mehr ordnungsgemäß abgesegnet werden konnte, und somit nicht in Kraft trat. Die neu gewählte Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel führte dieses Trauerspiel zu seinem Höhepunkt, als Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einmütig erklärten, das geplante Tabakwerbeverbot "nicht weiter verfolgen zu wollen".

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