(openPR) Statement von Richard Lutringer vor dem Hintergrund der aktuellen Klage gegen DrKW
Immer wieder ist von massiven Schadenersatz-Klagen gegen Unternehmen vor amerikanischen Gerichten zu lesen wie auch in dem aktuellen Fall gegen die deutsche Investmentbank Dresdner Kleinwort Wasserstein DrKW. In dieser Sammelklage wollen 6 Mitarbeiterinnen die Bank wegen sexueller Diskriminierung verklagen, zur Zeit prüft das Gericht in New York die Annahme des Falles.
Überraschend ist die Tatsache, dass viele Unternehmen nicht entsprechend vorbereitet sind, denn sie haben sich nicht bereits im Vorfeld durch eine risikominimierende Vertragsgestaltung vor solchen potentiellen Klagen geschützt. Ausländische wie auch amerikanische Unternehmen können in vielen Fällen vermeiden, in den USA vor Gericht gezerrt zu werden, indem sie beispielsweise in den Arbeitsverträgen Schiedsgerichtsverfahren zwingend vorschreiben. Die Verfahren der Schiedsgerichte sind nicht nur vertraulich – im Gegensatz zu den "öffentlichkeitswirksamen" Sammelklagen! –, sondern sie können in vielen Fällen Sammelklagen generell verhindern. Allerdings müssen Schiedsgerichtsklauseln sorgfältig formuliert werden, um in allen Bundesstaaten der USA Geltung zu erzielen.
So helfen Schiedsverfahren insgesamt, Schaden vom Unternehmen abzuwenden; sie reduzieren die Risiken eines Verfahrens und die möglichen Kosten eines Vergleiches ganz erheblich.
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