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Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern

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Wenn das Eigenheim die Rente zahlt
Wenn das Eigenheim die Rente zahlt

(openPR) „Was wird bloß aus unserem Haus, wenn wir irgendwann nicht mehr sind?“ Diese Frage stellen sich vor allem ältere Hauseigentümer, bei denen es keine direkten Erben für ihre Immobilie gibt. Eine Lösung, die in Großbritannien oder den USA bereits weit verbreitet ist, könnte die Umkehrhypothek sein, wie der Verband Wohneigentum NRW e.V. berichtet.



Eigenheim verkaufen und trotzdem mietfrei darin wohnen

Das Prinzip der Umkehrhypothek ist ganz einfach: Ein Hausbesitzer verkauft seine Immobilie beispielsweise an ein Kreditinstitut. Damit wechselt das Haus zwar seinen Besitzer, dem Alteigentümer wird jedoch garantiert, dass er bis an sein Lebensende mietfrei in der Immobilie wohnen bleiben darf. Erst nach seinem Tod oder bei seinem Auszug – z. B. beim Umzug in ein Pflegeheim – kann die Bank das Haus weiterverkaufen.

Beim Verkauf wird eine Kreditsumme vereinbart, die dem Alteigentümer als steuerfreie Einmalzahlung oder festgelegte monatliche Raten ausbezahlt wird. Dadurch kann sich der Verkäufer einen merkbaren Zuschuss zu seiner Rente sichern. Wie hoch die Auszahlungen sind, hängt von vielen Faktoren ab – beispielsweise von Alter, Zustand und Lage der Immobilie, aber auch vom Lebensalter des Verkäufers. Bei älteren Menschen ist die Auszahlung aufgrund der niedrigeren Lebenserwartung in der Regel höher als bei jüngeren Eigentümern. Ändert sich die Lebenssituation des Alteigentümers oder möchte er den Vertrag wieder rückgängig machen, ist dies in der Regel ohne Probleme möglich. Natürlich muss in diesem Fall das bereits ausgezahlte Darlehen komplett zurückgezahlt werden.

Für wen eignet sich die Umkehrhypothek?

Zielgruppe der Umkehrhypothek sind in erster Linie Menschen im Rentenalter, die möglichst lange in ihrem Haus wohnen bleiben wollen und deren Immobilie weitgehend schuldenfrei ist. „Ob sich das Modell der Umkehrhypothek lohnt, hängt aber immer von der individuellen Situation eines Eigentümers ab. Wenn es keine Erben oder künftigen Nutzer für eine Immobilie gibt, kann der Verkauf eines Hauses mit dem lebenslang garantierten Wohnrecht eine gute Alternative sein. Und darüber hinaus verbessert sich auch die monatliche Einkommenssituation des Verkäufers“, so der Verbandsgeschäftsführer Thomas Hornemann.

Daneben gibt es aber noch einen weiteren Aspekt, der die Umkehrhypothek interessant macht: Das Thema Altersarmut. Wenn im Rentenalter plötzlich durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit unerwartete Kosten anfallen, lässt sich mit dem Hausverkauf via Umkehrhypothek eine drohende Altersarmut abfedern.

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