(openPR) Berlin, 11.08.2013. Mit der Abrechnung für Mai 2013 erhielt eine Telekom-Kundin eine sehr hohe Handyrechnung über 970,45 Euro. Dabei entfiel alleine auf die mobile Internetnutzung per Handy ein Rechnungsposten von 906,27 Euro. Das Problem war jedoch, dass die Telekom-Kundin dieses Handy überhaupt nicht für den mobilen Internetzugang nutzte. Von daher konnte sie sich nicht erklären, wie diese zu hohe Handyrechnung entstehen konnte.
Die Überprüfung des Einzelverbindungsnachweises ergab, dass sich die Mobilfunkkundin angeblich ab dem 18.05.2013 stündlich jeweils zur exakt der selben Zeit in das Internet per Handy eingewählt haben sollte. Dieser Vorgang ging über Tage hinweg, jeweils zu allen Tages- und Nachtzeiten, und endete erst am 23.05.2013.
Diese Einzelverbindungen führten laut Telekom zu der sehr hohen Handyrechnung und müssten von der Kundin bezahlt werden. Da die Telekom-Kundin diese Internetverbindungen nie aufgebaut hatte, widersprach sie der Rechnung. Leider kam die Telekom den Wünschen ihrer Kundin zunächst nicht nach und beharrte auf einen Ausgleich der Mobilfunkrechnung. Die Telekom ging davon aus, dass die überhöhte Handyrechnung zu recht entstanden sei.
Um der sehr hohen Handyrechnung rechtlich entgegenzutreten wurde die Kanzlei Hollweck aus Berlin eingeschaltet. Rechtsanwalt Thomas Hollweck ist auf das Telekommunikationsrecht spezialisiert und hat bereits in hunderten von Fällen überhöhten Telekom-Handyrechnungen widersprochen.
So forderte Rechtsanwalt Thomas Hollweck auch hier die Telekom zu einer Überprüfung der Rechnung auf. Er teilte der Telekom mit, dass es nicht sein kann, dass seine Mandantin Tag und Nacht jeweils zur exakt der selben Uhrzeit kurz das Internet per Handy genutzt habe. Insofern muss es sich hierbei um einen technischen Fehler oder um einen Abrechnungsfehler handeln. Zudem bat er die Telekom um einen genauen Einzelverbindungsnachweis, aus dem hervorgeht, welche Internetseiten das Handy tatsächlich aufgerufen habe. Bei einer so hohen Handyrechnung muss der Kunde die Möglichkeit bekommen, die Mobilfunkrechnung genau überprüfen zu können. Das geht nur mit einem exakten Einzelverbindungsnachweis.
Gleichzeitig machte er der Telekom den Vorschlag, den Rechtsstreit bereits außergerichtlich durch eine gütliche Einigung zu beenden. Der Vorschlag ging in die Richtung, dass die Kundin lediglich zehn Prozent des streitgegenständlichen Rechnungspostens bezahlen müsse, und die Telekom die restlichen 90 Prozent der Handyrechnung storniert. Rechtsanwalt Thomas Hollweck versucht regelmäßig bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren eine gütliche Einigung zugunsten seiner Mandanten zu finden, um ihnen einen langen und teuren Rechtsstreit vor Gericht zu ersparen. So auch hier.
Erfreulicherweise lenkte die Telekom ein und nahm die gütliche Einigung an. Sie sagte der Mandantin zu, dass 90 Prozent der sehr hohen Handyrechnung storniert werden. Die Kundin müsse dann lediglich die restlichen zehn Prozent der Mobilfunkrechnung begleichen. Nach Erhalt der Zahlung würde die gesamte Angelegenheit beendet sein, und die Telekom würde keine weiteren Forderungen mehr aufgrund der zu hohen Handyrechnung gegen ihre Kundin gelten machen.
Die Kundin stimmte zu und nahm die gütliche Einigung an. Sie war sehr erleichtert, dass sie nun lediglich einen kleinen Anteil der wirklich hohen Handyrechnung überweisen musste, und dass auf einfachste Weise ein Rechtsstreit vor Gericht vermieden werden konnte.
Eine nähere Erläuterung zum Sachverhalt finden Sie hier:
http://www.kanzlei-hollweck.de/2013/08/01/telekom-storniert-fehlerhafte-handyrechnung/
Wie kann es überhaupt zu einer so hohen Handyrechnung kommen? Hat die Telekom etwas falsch gemacht, oder deren Kundin? Die Antwort auf eine solche Frage ist oftmals schwierig, da in vielen Fällen technische Probleme oder Fehler hinter einer so hohen Handyrechnung stehen.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle betreut, in der eine sehr hohe Mobilfunkrechnung dadurch entstanden ist, dass der Mobilfunkanbieter schlicht einen Fehler in der Erstellung der Handyrechnung gemacht hat. Natürlich muss der Kunde solche Fehler nicht bezahlen. Nach einem anwaltlichen Widerspruch klärt sich die Sachlage sehr schnell und die hohe Handyrechnung wird storniert.
Oder aber der Fehler liegt im Handy selbst, in einem technischen Defekt, in fehlerhafter Handy-Software oder in einem Handyvirus. Auch solche Fälle kennt Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin in den vielfältigsten Konstellationen.
Wenn ein solches Problem zu einer Handyrechnung führt, die nicht nachvollziehbar ist und vom Nutzer kaum selbst hervorgerufen worden sein kann, so ist ein Widerspruch gegen die Handyrechnung auf jeden Fall ratsam. Rechnungen, die in sich unlogisch sind, müssen vom Mobilfunkkunden nicht bezahlt werden. Die in derartigen Fällen ergangene Gerichtsurteile sind eindeutig und weisen die Schuld vom Verbraucher ab.
Insofern sollte jeder Handykunde, der eine sehr hohe Handyrechnung erhält und sich diese nicht erklären kann, unbedingt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch gegen die zu hohe Handyrechnung einlegen. Falls der Mobilfunkanbieter keine Stornierung der fehlerhaften Handyrechnung vornimmt, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Spätestens dann reagieren die Mobilfunkanbieter in aller Regel plötzlich kulant und kundenfreundlich und nehmen eine Stornierung der falschen überhöhten Handyrechnung vor.
Die Kanzlei Hollweck aus Berlin betreut seit vielen Jahren Fälle, in denen der Anbieter seinem Kunden eine viel zu hohe Mobilfunkrechnung hat zukommen lassen. Rechtsanwalt Thomas Hollweck kennt daher jeden Mobilfunkanbieter sehr genau und weiß, wie in jedem individuellen Fall vorzugehen ist, damit der Kunde nicht die völlig überhöhte und unberechtigte Handyrechnung bezahlen muss.
Egal ob Telekom, Base, E-Plus, O2, 1&1, Vodafone oder Mobilcom-Debitel, Rechtsanwalt Thomas Hollweck ging bislang gegen Handyrechnungen von allen am deutschen Markt befindlichen Mobilfunkanbietern erfolgreich vor und wird auch in Zukunft den viel zu hohen Handyrechnungen seiner Mandanten widersprechen, damit diese keine unberechtigten Zahlungen an ihren Mobilfunkanbieter leisten müssen.
Thomas Hollweck
Rechtsanwalt in Berlin
Kanzlei für Verbraucherrecht










