(openPR) Berlin, den 31.07.2011. In letzter Zeit wurden der Verbraucherschutzkanzlei Thomas Hollweck in Berlin mehrere Fälle bekannt, in denen sich das berühmte Apfel-Handy (der tatsächliche Name darf aus rechtlichen Gründen natürlich nicht genannt werden) ungewollt, und ohne Anweisung des Besitzers, in das Internet eingewählt und sehr hohe Kosten verursacht hatte.
Was war geschehen? Zahlreiche Mandanten berichteten der Kanzlei Thomas Hollweck in Berlin, dass sie mit ihrem Apfel-Handy eine Verbindung in das Internet über ihr WLAN-System in der Wohnung aufgebaut hatten. Bei dem WLAN-System handelte es sich um den gewöhnlichen DSL-Festnetz-Anschluss, der inzwischen in den meisten Wohnungen vorhanden ist. Hier fallen die monatlichen Gebühren von meist ca. 30 Euro an, mehr jedoch nicht. Egal wie oft man sich damit in das Internet einwählt, und egal mit wie vielen Endgeräten das Netz genutzt wird, es bleibt immer bei den gleichen monatlichen Flatrate-Gebühren.
Dementsprechend nutzten die betroffenen Mandanten das WLAN mit ihrem Apfel-Telefon, um lange und ausgiebig damit im Internet zu surfen. Sie sahen das WiFi-Symbol auf dem Display ihres Handys und konnten somit sicher gehen, dass das hauseigene WLAN-Netz genutzt wird. Mit irgendwelchen Internetkosten oder überhöhten Handyrechnungen, die durch diese Internetnutzung entstehen könnten, haben sie nicht gerechnet.
Umso erstaunter waren die Mandanten, als sie am Monatsende die Handyrechnung erhielten. Darauf waren GPRS-Kosten für das Surfen im Internet verzeichnet. Teilweise handelte es sich dabei um Kosten von mehreren hundert Euro, manchmal sogar bis zu 1000 Euro. Der jeweilige Mobilfunkanbieter gab nach Rücksprache an, dass es sich bei diesen Rechnungsposten um die normalen Abrechnungen der Internetnutzung über eine Datenverbindung handelte.
Wie konnte das passieren? Normalerweise darf kein extra Rechnungsposten auf der Handyrechnung auftauchen, wenn das Handy über das WLAN-System in der Wohnung genutzt wird. Hier ist das aber dennoch geschehen. In all diesen Fällen hat sich das Apfel-Handy vom Besitzer ungewollt zusätzlich per Datenverbindung in das Internet eingewählt, obwohl gleichzeitig eine kostenlose WLAN-Verbindung bestand! Das geschah jedoch in der Weise, dass der Handybenutzer es nicht bemerken konnte. Dieser sah lediglich das WiFi-Symbol im Display seines Handys und fühlte sich dementsprechend sicher. Der Handynutzer hatte kein Wissen darüber, dass sich sein Apfel-Handy zeitgleich per kostenpflichtiger Datenverbindung in das Internet eingewählt hatte.
Woran liegt das? Vermutlich handelt es sich hierbei um einen internen Konstruktionsfehler des Apfel-Handys. Betroffen waren die 3er und 4er Baureihen. Da es sich nicht um einen Einzelfall handelte, sondern gleich um zahlreiche Fälle, vermutet die Kanzlei Hollweck diesen grundsätzlichen Konstruktionsfehler.
Normalerweise bemerkt der Apfel-Handynutzer diesen Konstruktionsfehler nicht, denn in der Regel hat er eine vertragliche Internetflat für sein Apfel-Handy abgeschlossen. Dank der Flat können keine zusätzlichen Kosten entstehen, egal wie lange der Nutzer im Internet surft. Betroffen sind daher nur diejenigen Handynutzer, die keine Internetflat für ihr Handy abgeschlossen haben.
Was kann der betroffene User unternehmen? Die Kanzlei Hollweck in Berlin schrieb umgehend die zuständigen Mobilfunkanbieter der Mandanten an. Es wurde Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt und der Sachverhalt geschildert. Letztendlich konnte in allen bisherigen Fällen ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden: In fast allen Fällen wurden die unberechtigten Internetverbindungen auf den Handyrechnungen storniert, in den übrigen Fällen erheblich reduziert.
Was ist zu tun, wenn sich das Handy ungewollt in das Internet einwählt und damit hohe Kosten auf der Rechnung verursacht? Wichtig ist in diesen Fällen, dass der betroffene Handynutzer umgehend einen Rechnungswiderspruch einlegt. Das geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein, oder per Fax und Sendeberichtsbestätigung. In diesem Schreiben erklärt man dem Mobilfunkanbieter, dass dieser Rechnungsposten aufgrund unbeabsichtigter Internetnutzung zustandekam, und bittet um eine Stornierung dieser Rechnungsposition. Geht der Mobilfunkanbieter auf diese Bitte nicht ein, so sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Der Rechtsanwalt kann einen rechtssicheren Widerspruch gegen die unberechtigte Handyrechnung einlegen und im Zweifelsfall sogar eine außerordentliche Kündigung aussprechen. In den meisten Fällen reagiert ein Mobilfunkunternehmen aber sehr kulant, sobald sich ein Rechtsanwalt meldet, so dass die Angelegenheit in der Regel zur Zufriedenheit des Kunden gelöst werden kann.
Weitere Informationen über zu hohe und fehlerhafte Handyrechnungen finden Sie hier:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/fehlerhafte-handyrechnung/
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Hollweck in Berlin steht Ihnen in allen Problemen rund um zu hohe oder fehlerhafte Handy- und Telefonrechnungen bei.
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