(openPR) Berlin, 28.01.2013. Die Telekom nimmt die Berufung gegen ein sie ergangenes Urteil vom 22.11.2012 zurück.
Bereits im November des vergangenen Jahres sprach das Landgericht Berlin ein Urteil gegen die Telekom aus und verhinderte damit, dass eine Telekom-Kundin eine ungewöhnlich hohe Mobilfunkrechnung über beinahe 7.600 Euro bezahlen musste.
Der Telekom-Kundin wurde unmittelbar nach Vertragsabschluss in einem Berliner Telekom-Shop sämtliche Vertragsunterlagen gestohlen, inkl. dem zum Vertrag gehörenden neuen Apple iPhone. Der Dieb nutzte das Handy und den Vertrag, um sehr teure Service-Rufnummern im Ausland anzuwählen. Dadurch verursachte er eine außergewöhnlich hohe Handyrechnung. Obwohl die Telekom-Kundin ihre SIM-Karte unverzüglich sperren lies, und ihr kein weiteres Verschulden zugerechnet werden konnte, verlangte die Telekom die Bezahlung der Mobilfunkrechnung. Das Landgericht Berlin verneinte glücklicherweise den Zahlungsanspruch der Telekom.
Bereits mit Schriftsatz vom 14.12.2012 legte die Telekom gegen das Urteil Berufung am Kammergericht Berlin ein. Mit einem weiteren Schreiben vom 11.01.2013 nahm die Telekom die Berufung zurück. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.
Hier können Sie das Urteil als PDF einsehen, als auch den Beschluss über die Rücknahme der Berufung vom Kammergericht Berlin:
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Hollweck in Berlin hat ihren Schwerpunkt auf die zivilrechtliche Rechtsberatung gelegt. Schwerpunkte der Berliner Kanzlei sind das Vertragsrecht, im speziellen das Verbraucherrecht und die Verbraucherberatung. Das Ziel der Kanzlei liegt darin, betroffenen Verbrauchern und Kunden in allen Problemen mit Unternehmen hilfreich zur Seite zu stehen, Tipps, Hilfe und rechtlichen Rat zu erteilen. Darüber hinaus soll Schutz vor Internetbetrug und vor Bedrohungen durch Inkassounternehmen sowie den damit zusammenhängenden Problemen wie Mahnbescheid, Mahnverfahren, Kontopfändung, Lohnpfändung und Zwangsversteigerung gewährleistet werden. Wichtige Schwerpunkte der Berliner Kanzlei Thomas Hollweck sind Rechtsfälle im Telekommunikationsrecht, die Löschung unberechtigter Schufa-Einträge und Streitfälle im Energierecht (Gas- und Stromanbieter).
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