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Werbung auf CITYCUBES® benötigt kein Sondernutzungsrecht

28.05.202015:01 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2020 ist festgelegt, dass die werbliche Nutzung der Rheinkultur Medien und Verlags GmbH von Schalt- und Verteilerkästen der Telekom Deutschland GmbH keiner sondernutzungsrechtlichen Relevanz unterliegt.

Die Stadt Herford hatte zuvor Berufung gegen ein Urteil vom 10.09.2019 des Verwaltungsgerichts Minden eingelegt. Dieses besagt, dass die werbliche Nutzung der Schaltkästen nur dann unzulässig sei, wenn sie die Passanten und Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum behindere.

Der neue Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster berechtigt das Geschäftsmodell von Rheinkultur, die Schalt- und Verteilerkästen der Telekom Deutschland GmbH unter dem Namen CITYCUBES® auch weiterhin als Außenwerbemedium ohne Sondernutzungsvertrag anzubieten. Interessenten können die CITYCUBES® wie bisher über das Unternehmen als lokale, standortattraktive Werbefläche buchen.

Weitere Informationen über Rheinkultur unter www.rheinkultur-citycubes.de.


About Rheinkultur
Die Rheinkultur Medien und Verlags GmbH (RMV) wurde im Oktober 2009 gegründet und ist als unabhängige Mediaagentur auf die Beratung von Unternehmen aus Entertainment-Branchen spezialisiert. Eine neue Fachkompetenz ist die Vermarktung der Schaltschrankanlagen der Deutschen Telekom, den sogenannten CITYCUBES®. Durch den Einsatz gezielter Werbemaßnahmen im Out-of-Home-Bereich wird bundesweit sichergestellt, dass alle entsprechenden Zielgruppen, die sich draußen bewegen, erreicht werden. Eine weitere Kernkompetenz liegt in der signifikanten Verkaufsoptimierung von multimedialen Entertainment-Produkten wie Büchern, Filmen, Gaming, Musik sowie Veranstaltungen und Konzerttourneen.

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