openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Immobilien: detaillierte Vertragsabsprache schützt vor Fallen

05.07.201310:36 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, einen Bauträger kauft oder selbst als Bauherr handelt - eine lückenlose Absprache im Voraus ist in jedem Fall ratsam, um ein böses Erwachen zu vermeiden.


Alle Rechtsgeschäfte, die das Grundstücksrecht betreffen, also Übertragungen, Dienstbarkeiten oder Pfandrechte, müssen von einem Notar beurkundet werden. Dafür verlangt der Notar Gebühren, die je nach Kaufpreis variieren. Viele Verkäufer und Käufer haben an den Notar falsche Erwartungen und sehen seine Rolle ähnlich der eines Rechtsanwalts. Aber seine Aufgabe ist neutral. Er hat das ordnungsgemäße Zustandekommen des Kaufvertrags amtlich zu prüfen, zu beurkunden, was man ihm vorlegt, und die einzelnen Abwicklungsschritte zu überwachen. Zu seinen Pflichten zählt es jedoch nicht, für die Interessen der einen oder anderen Vertragspartei einzutreten.





Der Notar bleibt neutral
Das zeigt sich daran, dass der Notar auch Verträge beurkundet, die einen anderen als den zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreis festschreiben. Diese nicht ganz seltene Gestaltungsvariante geht von Käufern aus, die an der Sparschraube drehen wollen. Sie möchten die von ihnen zu entrichtende Grunderwerbsteuer reduzieren, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Wer etwa für ein Reiheneckhaus 300.000 Euro bezahlen muss, hat dazu noch zwischen 10.500 und 16.500 Euro Grundsteuer an den Fiskus zu überweisen. Für viele ein Motiv, den Kaufpreis zu splitten: Sie schreiben in den Vertrag eine geringere Summe und zahlen den Rest zum vereinbarten Betrag bar auf die Hand, um die Grunderwerbsteuer zu drücken.

Abgesehen davon, dass dieses Vorgehen in der Regel nur einige Hundert Euro Ersparnis bringt, bewirkt es die Nichtigkeit des ganzen Vertrags und Ermittlungen wegen Hinterziehung der Grunderwerbsteuer. „Vor solchen Varianten kann ich nur warnen“, sagt Stefan Reichert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Ecovis. Erfahrene Baujuristen verblüfft bei Immobilieninteressenten immer wieder die Sorglosigkeit, mit der sie den Bau oder Kauf eines Hauses – meist die größte Investition im Leben – angehen. Vor der Anschaffung eines Toasters oder Rasenmähers lesen sie Testzeitschriften, um die richtige Kaufentscheidung zu treffen. Aber bei Immobilien scheinen manche plötzlich ihrem Bauchgefühl zu folgen und entwickeln mehr Optimismus, als im geschäftlichen Alltag gut ist. „Doch gerade hier lohnt es sich immer, auf Nummer sicher zu gehen und einen Sachverständigen einzuschalten“, rät Reichert. „Wer schon mehrere Hunderttausend Euro investiert, sollte die vergleichsweise minimalen Kosten für einen Gutachter nicht scheuen. Das gilt vor allem, wenn Mängel deutlich erkennbar oder zumindest zu vermuten sind.“

Pflichten auf beiden Seiten
Sorglosigkeit und Nachlässigkeit der Käufer sind oftmals auch die Ursache dafür, dass der Erwerb von Bestandsimmobilien zu unvorhergesehenen Zusatzkosten führt, wenn später Mängel am Gebäude auftreten. Zu den klassischen Problemen zählen Feuchtigkeitsschäden. Hier darf der Verkäufer nichts arglistig verschweigen, sondern muss alles offenlegen und entsprechende Hinweise geben. Die Rechtsprechung hat eindeutig dem Verkäufer eine Informationspflicht auferlegt. Doch dem entspricht auch eine Erkundungspflicht des Kaufinteressenten, der das Objekt kritisch prüfen und den Verkäufer direkt nach Mängeln und Schäden fragen soll. Christian Fiedler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Ecovis: „Im Grunde ist es ein ständiges Wechselspiel zwischen Offenbarungspflicht des Verkäufers und Fragen des Kaufinteressenten.“ Auf jeden Fall sollten die Fragen und Auskünfte protokolliert und im Kaufvertrag festgehalten werden.

Der Bauträgervertrag: Sicher, aber wenig flexibel
Auf etwas sichererem Boden scheint sich der Käufer zu bewegen, der sein Eigenheim direkt vom Bauträger erwirbt. Egal ob vor Ort errichtet oder als Fertighaus angeliefert: Die Rechtsgeschäfte mit Bauträgern sind durch Musterverträge geregelt, die der Kaufinteressent nicht nach Belieben abändern kann. Ob ihm dies zu seinem Vorteil gelingt, hängt von der Marktmacht ab. In Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg oder München mit einer überhitzten Nachfrage hat der Bauträger die stärkere Position.

Eine entscheidende Grundlage ist die Baubeschreibung. Sie muss eindeutig und umfassend sein. Alles, was nicht geregelt ist, aber vom Kaufinteressenten gewünscht wird, ist ein gesonderter Zusatz und damit im Zweifel ein kostenpflichtiger Nachtrag. Für den gar nicht so seltenen Fall, dass der Bauträger insolvent wird und der Bau unfertig bleibt, sollte vorbeugend eine Bauträgerbürgschaft verlangt werden. Einen Teilschutz bietet die Makler- und Bauträgerverordnung, indem sie die Zahlung entsprechend dem Baufortschritt oder nach einer Bürgschaft regelt. Generell hat der Bauträgervertrag den Vorteil, dass er dem Käufer eine scheinbar angenehme Komplettlösung bringt. Er liefert ihm das Haus schlüsselfertig und stellt für ihn ein Rundum-sorglos-Paket dar, weil es bei möglichen Mängeln nur einen einzigen Ansprechpartner, den Bauträger, gibt. Doch auch wenn sich dieser sehr kundenfreundlich gibt: „Der Einzige, der ganz auf Ihrer Seite steht und Ihre Interessen uneingeschränkt wahrnimmt“, so Christian Fiedler, „ist Ihr Rechtsanwalt.“

Aufs Architektenbudget achten
Kein Haus von der Stange gekauft, sondern individuell und kreativ geplant und mit hochwertigen Materialien errichtet – so wünschen sich’s die meisten Interessenten, zumindest insgeheim. Wer den persönlichen Bautraum verwirklichen will, wählt einen Architekten aus und schließt mit ihm einen speziellen Architektenvertrag ab. In der Regel, so die Erfahrung der Baujuristen, spricht man jedoch zu viel über Planung und zu wenig über Geld, was später zu einem bösen Erwachen führen kann. Daher sollte man frühzeitig das Gesamtbudget fixieren und Höchstbeträge für einzelne Sonderposten ausweisen. Unverzichtbar ist es auch, einen klaren Zeitrahmen für die ganze Bauphase bis zum Bezugstermin mit einzelnen Fristen festzulegen. „Bauherren müssen unbedingt mit dem Architekten darüber reden, was er machen soll und was es kosten darf“, empfiehlt Stefan Reichert. „Mit den Vertragspartnern über alles zu sprechen, alles auf den Tisch zu legen, was man will und wo die Grenzen sind – das ist generell der beste Ansatz, nicht nur wenn es um Immobilien geht.“


Worüber wir reden sollten
•Wann lohnt sich Erwerb auf Erbpachtbasis?
•Wie kann ich mich beim Erwerb von Bestandsimmobilien vor Schäden am Bauwerk schützen?
•Welche Vor- und welche Nachteile habe ich beim Bauträgervertrag?
•Kann ich einen Sicherheitseinbehalt gesondert vereinbaren?
•Was muss ich beachten, wenn ich einen Immobilienmakler einschalte?
•Wie kann ich frühzeitig vor dem Grunderwerb klären, was das Baurecht überhaupt zulässt und welche Altlasten es gibt?
•Was muss alles im Architektenvertrag stehen?

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 731714
 217

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Immobilien: detaillierte Vertragsabsprache schützt vor Fallen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Zum 1. September 2016 gründen Ecovis und die Steuerberatungsgesellschaft RTS ein Gemeinschaftsunternehmen. Die „ECOVIS RTS Ostwürttemberg Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG“ mit Sitz in München/Stuttgart soll die Präsenz von RTS und Ecovis in der wirtschaftsstarken Region Ostwürttemberg ausbauen. Erst im Februar hatten Ecovis, eines der weltweit führenden Beratungsunternehmen für den Mittelstand, und die in Baden-Württemberg beheimatete RTS Steuerberatungsgesellschaft ihre enge Zusammenarbeit angekündigt. Gemeinsames Ziel ist es, die …
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Die Errichtung einer Familien- oder Unternehmensstiftung ermöglicht es, das Vermögen und den Betrieb dauerhaft abzusichern. Zur zielgenauen Ausgestaltung gehört allerdings eine gründliche Vorbereitung. Im Zuge einer Nachfolgeregelung gibt es viele Handlungsalternativen, aber auch Risiken. Streit in der Familie, Abfindungen oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen können zu betrieblichen Liquiditätsengpässen führen und sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vor besonderen Herausforderungen stehen Eigentümer, wenn sich in der …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Schenkungen zu Lebzeiten als Erbschaftsteuersparmodell
Schenkungen zu Lebzeiten als Erbschaftsteuersparmodell
In seinem neuen Buch „Immobilien steueroptimiert verschenken & vererben“ erklärt der Bestsellerautor Alexander Goldwein Gestaltungsspielräume zur Regelung der Erbfolge. Goldwein ist Wirtschaftsjurist mit einer Spezialisierung im Steuerrecht und im Immobilienrecht und erfolgreicher Immobilieninvestor. Mehrere seiner praktischen Ratgeber zu Kapitalanlagen …
Immobilien auf den Balearen - Kaufen/Vermieten/Erben
Immobilien auf den Balearen - Kaufen/Vermieten/Erben
Endlich gibt es einen praktischen Leitfaden alles rund um Immobilien auf den Balearen für alle aus dem deutschprachigen Raum. Die Grundsätze des deutschen Rechts sind dann den Einzelheiten des spanischen Rechts mit den Besonderheiten auf den Balearen gegenübergestellt. Auf rund 200 Seiten mit Beispielen und Formularen. "Das Buch soll ein Einstieg für …
Altmeyer Immobilien ist der Immobilienmakler mit den Schwerpunkten in Bielefeld, Gütersloh und Warendorf
Altmeyer Immobilien ist der Immobilienmakler mit den Schwerpunkten in Bielefeld, Gütersloh und Warendorf
Fachliche Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit als Basis für den Erfolg – Der Immobilienmakler Harsewinkel Altmeyer Immobilien legt Wert auf den persönlichen Kontakt zum Kunden und pflegt somit einen besonders vertrauensvollen Umgang mit ihnen. So ist es Ihnen möglich, fachlich fundierte Ergebnisse zu erzielen und im Sinne des Kunden zu handeln. Das gesamte …
Bild: IVG EuroSelect Balanced Portfolio UKBild: IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK
IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK
IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK Als Folge des Brexit könnten die Immobilien- und Mietpreise in Großbritannien und besonders auch im Großraum London fallen. Das könnte Auswirkungen für den IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK haben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen …
Bild: Immobilien Kroatien - Tipps zum Kauf von Ferienhäusern, Wohnungen und GrundstückenBild: Immobilien Kroatien - Tipps zum Kauf von Ferienhäusern, Wohnungen und Grundstücken
Immobilien Kroatien - Tipps zum Kauf von Ferienhäusern, Wohnungen und Grundstücken
Augen auf beim Kauf von Immobilien in Kroatien! Wer ein Ferienhaus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Kroatien kaufen möchte, sollte im Vorfeld einige wichtige Dinge beachten. Der neue Ratgeber » Immobilien Kroatien - Tipps zum Kauf von Ferienhäusern, Wohnungen und Grundstücken« zeigt Kaufinteressierten Tipps und Ratschläge für einen sicheren Erwerb …
Immobilienverkauf nach Plan
Immobilienverkauf nach Plan
… auf dem Weg zum erfolgreichen Vertragsabschluss lauern einige Fallen, die einen zu geringen Kaufpreis oder gar überhaupt keinen Käufer zur Folge haben können. König Immobilien hingegen hat einen Plan - einen Marketingplan, mit dem Verkäufer Stolpersteinen frühzeitig geschickt ausweichen. Fragen, die sich Verkäufer häufig stellen, sind: Wie lege ich den …
Bild: Schlossmakler REBA IMMOBILIEN AG: Schloss Makler für historische Immobilien: Schlösser und BurgenBild: Schlossmakler REBA IMMOBILIEN AG: Schloss Makler für historische Immobilien: Schlösser und Burgen
Schlossmakler REBA IMMOBILIEN AG: Schloss Makler für historische Immobilien: Schlösser und Burgen
Die REBA IMMOBILIEN AG hat ihr Portfolio um historische Immobilien wie Schlösser, Burgen, Herrenhäuser und Gutshäuser sowie Landsitze erweitert. Die REBA IMMOBILIEN AG ist Schlossmakler und Immobilienmakler für historische Immobilien mit Sitz in Berlin, Kassel und Wernigerode (Deutschland), Susten (Schweiz) und Salzburg, Mühlbach (Österreich): Makler …
Bild: Immobilienmakler in der Corona-Krise: Was hat sich verändert?Bild: Immobilienmakler in der Corona-Krise: Was hat sich verändert?
Immobilienmakler in der Corona-Krise: Was hat sich verändert?
… kämpfen ums Überleben, während nur einige, wenige Branchen von der aktuellen Situation profitieren. Dabei richten sich schon seit Beginn der Krise viele Blicke auf die Immobilienbranche: Fallen die Immobilienpreise? Wie wirkt sich die Krise auf die Zinsen aus? Was gilt es beim Immobilienkauf und -verkauf zu beachten? Darf man Immobilien besichtigen? Kreative …
Bild: Niewerth und Weniger verstärken Vorstand der PROJECT Real Estate AG
Niewerth und Weniger verstärken Vorstand der PROJECT Real Estate AG
Henning Niewerth und Michael Weniger sind Teil der Erfolgsgeschichte von PROJECT Immobilien. Der 38-jährige Rechtsanwalt Henning Niewerth begann seine Laufbahn beim Nürnberger Projektentwickler im Jahr 2008 als Syndikus. Michael Weniger übernahm 2013 die Leitung der Abteilungen Ausschreibung, Einkauf, Rechnungsprüfung und Kalkulation. Im Februar dieses …
Bild: Immobilien verkaufen LübeckBild: Immobilien verkaufen Lübeck
Immobilien verkaufen Lübeck
In Deutschland werden immer noch über 50% aller Immobilien privat verkauft. Für viele Privatpersonen ist das Neuland. Um die eigene Immobilie zum bestmöglichen Preis in der gewünschten Zeit zu verkaufen, gilt es viele Punkte zu beachten und mögliche Fallen zu vermeiden. Das Ansetzen eines am Markt erzielbaren Verkaufspreises, das Einholen von Unterlagen …
Sie lesen gerade: Immobilien: detaillierte Vertragsabsprache schützt vor Fallen