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Schäden am Eigentum durch Stürme

(openPR) Schwere Gewitter in Deutschland haben in diesem Jahr bereits Schäden in Millionenhöhe verursacht. In manchen Regionen wurden auch Menschen verletzt oder kamen sogar ums Leben. Wer richtig versichert ist, geht zumindest finanziell kein Risiko ein.

Eine Windhose zerstörte und beschädigte in der vergangenen Nacht zahlreiche Häuser eines Ortes in Rheinland-Pfalz. In Hessen wurden Bäume entwurzelt und begruben Autos unter sich. Sind erst einmal Schäden durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden, fragen sich viele, für was die Versicherung aufkommt.

Schäden an Gebäuden, deren Inventar oder Autos sind bei allen herkömmlichen Sachversicherungen ab Windstärke 8 gedeckt, erst ab dieser Windstärke liegt laut Versicherungsdefinition ein Sturmereignis vor.

Die Wohngebäudeversicherung umfasst neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms auch beispielsweise Schäden, die durch herabfallende Äste, entwurzelte Bäume oder abgebrochene Schornsteine am Gebäude entstanden sind. Ebenso sind aber auch Folgeschäden durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert, sofern der Sturm das Gebäude so beschädigt hat, dass dieser Folgeschaden eintreten konnte. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Tragen.

Geht aufgrund des Sturms ebenfalls Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Schäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.

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