(openPR) Stürme und Unwetter verursachten in den letzten Jahren Schäden in Millionenhöhe. Nicht nur die populären Orkane Lothar (1999), Jeanette (2002) und Kyrill (2007) sorgten für immense Sachschäden, sondern eben auch viele kleinere Unwetter.
Gerade wenn sich der Sturm gelegt hat und die Schäden sichtbar werden, stellt sich schnell die Frage, ob ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist, damit der Schaden zumindest finanziell wieder ausgeglichen werden kann.
Schäden am Haus…
Für Sturmschäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese leistet Ersatz, wenn das Gebäude durch Sturm, Hagel, Blitz oder auch einem Rohrbruch einen Schaden erlitten hat. Versicherungsschutz gilt auch für Folgeschäden, also etwa wenn der Sturm das Dach abgedeckt hat und Hagel oder Regen weitere Schäden am Gebäude anrichteten.
Beschädigung der Einrichtung…
Die Hausratversicherung ist für die Beschädigungen der Einrichtung der richtige Ansprechpartner. Ob als Haus- oder Wohnungseigentümer oder eben als Mieter, für den Abschluss einer Hausratversicherung ist jeder selbst verantwortlich. Als Hausrat zählt die komplette Einrichtung, wie z.B. Möbel, Kleidung, elektrische Geräte aber auch Wertsachen und Bargeld, welches in der Wohnung aufbewahrt wurde. Versichert ist der Hausrat gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Blitz und Hagelschäden aber auch gegen Einbruchdiebstahl. Zusätzlich besteht in der Regel sogar bei einem Raubüberfall außerhalb der Wohnung Versicherungsschutz.
Zusatzbausteine: Glas- und Elementarschadenversicherung…
Ergänzt werden kann dieser Schutz der Gebäude- und Hausratversicherung über eine Glas- und Elementarschadenversicherung.
Eine Glasversicherung ersetzt - ursachenunabhängig - generell diverse Bruchschäden an Glasdächern, Fenster- und Türscheiben.
Die Elementarschadenversicherung greift bei Schäden durch Naturereignisse. Dazu zählen z.B. Erdsenkungen, Erdrutsche, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Lawinen und Schneedruck.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit einer Online-Vergleichsberechnung oder individuellen Angebotsanforderung verschiedener Anbieter sind auf www.hausrat.young-insurance.de zu finden.






