openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Anspruch auf Zwischenzeugnis nur bei berechtigtem Interesse

27.12.200510:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Anspruch auf Zwischenzeugnis nur bei berechtigtem Interesse
Hotze Rechtsanwälte – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht - Frankfurt am Main - http://www.hotze-rechtsanwaelte.de
Hotze Rechtsanwälte – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht - Frankfurt am Main - http://www.hotze-rechtsanwaelte.de

(openPR) Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber aber keine Rechenschaft schuldig, warum er eine Beurteilung wünscht

Die aktuelle Frage zum Arbeitsrecht kommt von Peter O.: "Mich interessiert, wie die Ansprüche auf ein Zwischenzeugnis geregelt sind. Wie oft habe ich Anspruch auf ein Zeugnis und wie soll man vorgehen, wenn es der Arbeitgeber verweigert?"



Die Antwort gibt Rechtsanwältin Agnieszka Lysik von Hotze Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main:

Die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verlangen kann, sind gesetzlich nicht geregelt. Lediglich einige Tarifverträge enthalten einschlägige Bestimmungen. Es ist allerdings anerkannt, dass nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausnahmsweise ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bestehen kann, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht.

Ein derartiges Interesse kann sich aus dem Wechsel eines Vorgesetzten, auch einer Änderung des Konzern- oder Unternehmensgefüges, aus einer vom Arbeitgeber in Aussicht gestellten Kündigung, aus einer Versetzung oder aus einer anstehenden längeren Arbeitsunterbrechung wie Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst ergeben. Auch der Bedarf zur Vorlage bei Gericht, Behörden oder Banken gilt als berechtigtes Interesse. Ein Anspruch besteht auch dann, wenn das Zwischenzeugnis für Fortbildungskurse dienlich ist. Kein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis als Beweismittel in einem Höhergruppierungsrechtstreit verwenden will.

Der Arbeitnehmer muss sein berechtigtes Interesse gegenüber dem Arbeitgeber nicht offenbaren. Denn wenn er mitteilen würde, dass er sich beruflich verändern möchte, muss er gegebenenfalls damit rechnen, dass dies für ihn im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses nachteilige Konsequenzen haben könnte.

Schlussendlich ist zu beachten, dass die im Endzeugnis verwendeten Formulierungen nicht denen des Zwischenzeugnisses entsprechen müssen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis zwischen der Abfassung des Schlusszeugnisses und des Zwischenzeugnisses nur zehn Monate liegen. Hier spricht die Vermutung, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist.

Für den Fall, dass der Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verweigert, verbleibt dem Arbeitnehmer leider nur der Weg zum Arbeitsgericht - ein Prozess kann naturgemäß nur dann erfolgreich geführt werden, wenn der Arbeitnehmer sein "berechtigtes Interesse" an der Ausstellung nachweisen kann.

Kontakt:

Hotze Rechtsanwälte – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht, Jahnstraße 49, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069. 3085-1601, Fax: 069. 3085-1602, E-Mail, http://www.hotze-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt:

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 73118
 9548

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Anspruch auf Zwischenzeugnis nur bei berechtigtem Interesse“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht - Frankfurt am Main

Bild: Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Wann sind Nebentätigkeiten zulässig?Bild: Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Wann sind Nebentätigkeiten zulässig?
Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Wann sind Nebentätigkeiten zulässig?
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, einer Nebentätigkeit nachzugehen. In einigen Fällen sind Nebentätigkeit jedoch unzulässig. Von Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht aus Frankfurt am Main. So ist es dem Arbeitnehmer aus dem Treueverhältnis und in Analogie zu § 60 HGB untersagt, ohne Einwilligung des Arbeitgebers im Rahmen einer Nebenbeschäftigung eine Konkurrenztätigkeit auszuüben. Weiter dürfen nach dem Arbeitszeitgesetze bei der Beschäftigung in mehreren Arbeitsverhältnissen die einzelnen Beschäftigungen…
Bild: Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Was sind Minijobs?Bild: Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Was sind Minijobs?
Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Was sind Minijobs?
Immer mehr Menschen in Deutschland haben zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Häufig wird neben dem Hauptberuf ein so genannter Minijob ausgeübt. Von Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht aus Frankfurt am Main. Als Minijob werden sowohl geringfügige Beschäftigungen als auch Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die sich in der Gleitzone von einem monatlichen Einkommen von 400,01 Euro bis 800 Euro bewegen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt 400 EUR im Monat nicht…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Das Arbeitszeugnis und die formalen und inhaltlichen AnforderungenBild: Das Arbeitszeugnis und die formalen und inhaltlichen Anforderungen
Das Arbeitszeugnis und die formalen und inhaltlichen Anforderungen
… aus dem Vertrag, einer üblichen Geschäftspraxis oder einer regelmäßigen Handhabung beim Auftraggeber ergeben. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis während des Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis) Verlangt der Angestellte das Arbeitszeugnis schon während der Dauer des Dienstverhältnisses, so ist ihm ein solches auf seine Kosten auszustellen. Natürlich verlangen …
Bild: Arbeitszeugnis - Inhalt Zwischenzeugnis maßgebend für EndzeugnisBild: Arbeitszeugnis - Inhalt Zwischenzeugnis maßgebend für Endzeugnis
Arbeitszeugnis - Inhalt Zwischenzeugnis maßgebend für Endzeugnis
… Arbeitszeugnisses aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können sich jedoch dann ergeben, wenn der Arbeitgeber inhaltlich von einem dem Arbeitnehmer vormals erteilten Zwischenzeugnis negativ abweicht bzw. abweichen möchte – Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers also im Endzeugnis schlechter als im vormals erteilten Zwischenzeugnis beurteilt …
Bild: Neuerscheinung: Markus Eberlein - Grundbegriffe des Arbeitsrechts für BaubetriebeBild: Neuerscheinung: Markus Eberlein - Grundbegriffe des Arbeitsrechts für Baubetriebe
Neuerscheinung: Markus Eberlein - Grundbegriffe des Arbeitsrechts für Baubetriebe
… richtigen Verwendung des Buches Grundbegriffe des Arbeitsrechts in alphabetischer Reihenfolge von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenzeugnis Mustervorlagen für: Einstellungsbogen, Arbeitsvertrag, Arbeitszeitflexibilisierung, Stundenzettel, Hinweis auf Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren, Weihnachtsgratifikation mit Rückzahlungsverpflichtung, …
Bild: Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht: Arbeitnehmer haben das Recht auf ein ZeugnisBild: Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht: Arbeitnehmer haben das Recht auf ein Zeugnis
Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht: Arbeitnehmer haben das Recht auf ein Zeugnis
… werden. Abschließend sei noch erwähnt, dass im Falle der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses zwischen einem Zwischen- und dem Schlusszeugnis zu unterscheiden ist. Das Zwischenzeugnis ist eine Beurteilung des Arbeitnehmers bei fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wobei das Schlusszeugnis eine solches im Falle des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis …
Bild: Leistungsbestätigung vor der ElternzeitBild: Leistungsbestätigung vor der Elternzeit
Leistungsbestätigung vor der Elternzeit
… Wochen bis zum Beginn des Mutterschutzes; sie hat die Elternzeit bereits beantragt und arbeitet gerade ihre Vertretung ein. Was jetzt noch fehlt ist ein Zwischenzeugnis, um ihre bisherigen Leistungen, ihre aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte, individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse vor der geplanten Auszeit bestätigen zu lassen. Doch hat Frau Blum ein …
Bild: Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und formale und inhaltliche AnforderungenBild: Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und formale und inhaltliche Anforderungen
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und formale und inhaltliche Anforderungen
… aus dem Vertrag, einer üblichen Geschäftspraxis oder einer regelmäßigen Handhabung beim Auftraggeber ergeben. 2. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis während des Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis) Verlangt der Angestellte das Arbeitszeugnis schon während der Dauer des Dienstverhältnisses, so ist ihm ein solches auf seine Kosten auszustellen. Natürlich …
Bild: Was ist der richtige Beruf für mich? – Ein astrologischer AnsatzpunktBild: Was ist der richtige Beruf für mich? – Ein astrologischer Ansatzpunkt
Was ist der richtige Beruf für mich? – Ein astrologischer Ansatzpunkt
… Kopf darüber, welche Berufsbahn sie bald einschlagen sollen. Dafür schaut man sich die einschlägigen Ausbildungsportale an. Manche haben auch schon seit ein paar Monaten das Zwischenzeugnis in der Hand und der Berufsfindungsprozess hat bereits begonnen. Viele Schulabgänger holen Rat ein von Ihrem Umfeld wie der Familie und den Freunden oder orientieren …
Bild: Themencheck und Lernplan: Richtig mit Zeugnissen umgehenBild: Themencheck und Lernplan: Richtig mit Zeugnissen umgehen
Themencheck und Lernplan: Richtig mit Zeugnissen umgehen
Alle Jahre wieder kommt im Frühjahr nicht mehr der Weihnachtsmann, sondern das Zwischenzeugnis, auch wenn es mitunter für eine kühle Stimmung sorgt. Kein Wunder, schließlich zeigt das Zwischenzeugnis schwarz auf weiß, was bisher vertuscht oder nur geahnt wurde. Höchste Zeit also, sich nach einem neuen Plan umzusehen, damit die Noten endlich wieder besser …
Bild: Gezielte Nachhilfe in Darmstadt durch Einzelunterricht kann die gefährdete Versetzung verhindernBild: Gezielte Nachhilfe in Darmstadt durch Einzelunterricht kann die gefährdete Versetzung verhindern
Gezielte Nachhilfe in Darmstadt durch Einzelunterricht kann die gefährdete Versetzung verhindern
Schlechtes Zwischenzeugnis ist kein Grund zum Verzweifeln Darmstadt, 05. April 2011 - Spätestens mit dem Zwischenzeugnis wird es für viele Schüler und Eltern zur Gewissheit: Die Versetzung ist gefährdet oder die Noten reichen nicht für den Übertritt in die gewünschte Schule. Die gute Nachricht an dieser Stelle: Mit der Einzelnachhilfe zu Hause von Abacus …
Bild: Anwalt Arbeitsrecht rät: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis.Bild: Anwalt Arbeitsrecht rät: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis.
Anwalt Arbeitsrecht rät: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis.
… geleisteten Arbeit zur Verfügung" verschlüsselt zum Ausdruck, dass die im Zeugnis wiedergegebene Leistungsbeurteilung nicht den wirklichen Leistungen entspricht. Schlusszeugnis und Zwischenzeugnis zu vergleichen lohnt sich. Häufig stellen wir im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Beratung auch fest, dass Schlusszeugnisse plötzlich deutlich schlechtere …
Sie lesen gerade: Anspruch auf Zwischenzeugnis nur bei berechtigtem Interesse