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Krankheitskosten steuerlich geltend machen

(openPR) Steuerpflichtige können Aufwendungen wegen Krankheit oder anderer außergewöhnlicher Belastungen in dem Jahr steuerlich berücksichtigen, indem sie tatsächlich geleistet werden. Dies gilt jedoch nur, sofern der zumutbare Eigenanteil überschritten ist. Dieser ermittelt sich in Abhängigkeit der gesamten Einkünfte und liegt bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro bei 400 Euro.

Wenn die Überschreitung des Eigenanteils in Betracht kommt, empfiehlt der Steuerberater-Verband e.V. Köln, Krankheitskosten, wie beispielsweise Ausgaben für Arzneimittel, medizinische Behandlungen oder Sehhilfen, möglichst in einem Kalenderjahr zu bezahlen. Jahresübergreifende Ratenzahlungen – wie u. a. bei Augenlaser-Behandlungen üblich – sollten vermieden und der Gesamtbetrag innerhalb eines Kalenderjahres geleistet werden. Maßgebend hierfür ist stets der Zeitpunkt der Barzahlung oder Überweisung.

Doch auch wenn sich die Kosten innerhalb der zumutbaren Belastung bewegen, kann die Geltendmachung der angefallenen Beträge in der Steuererklärung lohnen. Da regelmäßig Klagen bezüglich der Höhe des zumutbaren Eigenanteils vor den Gerichten anhängig sind, empfiehlt der Steuerberater-Verband e.V. Köln, aktuelle Verfahren und Entscheidungen fortwährend zu beobachten. Alternativ wenden Sie sich zur individuellen Beratung und Unterstützung an Ihren Steuerberater.

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