Treuhandmodell (CTA) in der bAV
(openPR) Nach wie vor entfallen auf den Durchführungsweg der Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) mit Abstand die meisten Deckungsmittel (z.B. Investmentfonds). Bei einer Direktzusage gibt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ohne Einbeziehung eines externen Versorgungsträgers (z.B. Versicherung od. Pensionsfonds) ein Versorgungsversprechen.
Wie bei allen bAV-Durchführungswegen muss der Arbeitgeber für dieses Versorgungsversprechen einstehen. Bei historisch niedrigen Zinsen können diese Verpflichtungen eine erhebliche bilanzielle Belastung für das Unternehmen darstellen. Daher liegt ein besonderes Augenmerk auf die Kapitalanlage zur Erfüllung der zugesagten Mitarbeiteransprüche.
Die für die Versorgungsverpflichtungen gebildeten Vermögenswerte können an einen externen Treuhänder (CTA - Contractual Trust Arrangements) ausgelagert werden. Diese Auslagerung hat regelmäßig eine Verbesserung der Bilanzkennzahlen und einen deutlich verbesserten Insolvenzschutz zur Folge.
Daher entscheiden sich auch immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen, ihre ausschließlich für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen Vermögenswerte an einen rechtlich unabhängigen CTA zu übertragen, umso auch künftige Liquiditätsbelastungen zu verringern und ihre bAV-Verwaltungskosten zu senken.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Dipl.-Oec. Michael Hollmann
HollmannHilljegerdes
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Über das Unternehmen
Die HollmannHilljegerdes Unternehmensberatung für Pensionsangelegenheiten mit Sitz in Oldenburg hat sich auf die Einrichtung, Überprüfung und Auslagerung von Geschäftsführer-Versorgungen (GGF-Versorgung) bei kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Die primäre Zielgruppe sind junge Geschäftsführer von familiengeführten GmbHs aus der Weser-Ems-Region.
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