openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Organisationspflichten des Vorgesetzten

31.05.201315:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Organisationspflichten des Vorgesetzten

(openPR) Oftmals passiert ein Unfall oder entsteht ein Schaden, weil niemand so recht weiß, wer für was verantwortlich ist. Egal ob Stadt, Land, GmbH, Aktiengesellschaft usw.:

Der hierarchisch Höchststehende (z.B. Bürgermeister, Geschäftsführer) ist zunächst in der Verantwortung, klare Strukturen zu schaffen. Dabei muss er dafür sorgen, dass


• Funktionen eindeutig zugewiesen sind
und
• die Benannten auch wissen, dass sie diese Funktion innehaben und ausüben sollen(!).

Dabei muss er jedenfalls im Rahmen des Arbeitsschutzes zuvor prüfen, ob der Mitarbeiter diese Aufgaben auch geistig und körperlich wahrnehmen kann.

Will er eine Haftung aus dem so genannten Auswahlverschulden vermeiden, muss er den Delegierten auch sorgfältig auswählen, also so gut wie möglich sicherstellen, dass derjenige auch qualifiziert genug für die Aufgabe ist. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Beauftragte Helfer dürfen nicht überfordert sein.

In der Praxis geschieht dies bemerkenswert selten! Bei vielen Veranstaltungen ist den Beteiligten bspw. schon gar nicht klar, wer der Veranstalter ist. Jeder mag zwar mitquatschen, aber keiner will Verantwortung übernehmen.

Die “Rosinentheorie”
Man kann sich nicht immer das Schöne (die “Rosine”) herauspicken, das Unangenehme (die Haftung) aber nicht haben wollen. Wer also bspw. über wichtige Entscheidungen der Veranstaltung mitbestimmen möchte, der muss im Gegenzug auch die Verantwortung tragen – ggf. sogar als (Mit-)Veranstalter – denn der, der für die Veranstaltung prägende Entscheidungen trifft, kann Veranstalter sein.

Auch ein berühmtes Beispiel ist die Freie Mitarbeiterschaft: Ein freier Mitarbeiter ist tatsächlich “frei”, also nicht weisungsgebunden. Er kann theoretisch machen, was er will. Dagegen wäre der Arbeitnehmer weisungsgebunden, er muss das tun, was der Chef will. Zweck des Freien Mitarbeiters ist oftmals, dass sich der Auftraggeber hier viele Steuern ersparen kann und nur bezahlen muss, wenn auch gearbeitet wird; zudem muss er grundsätzlich nicht für Arbeitsschutz sorgen. Wenn er aber diese Vorteile haben möchte, dann darf er eben nicht auch noch Weisungen (die “Rosine”) erteilen wollen. Denn mit der Weisung geht auch immer die Scheinselbständigkeit bzw. die Arbeitnehmereigenschaft einher. Will der Auftraggeber also Weisungen erteilen, muss er auch das Unangenehme auf sich nehmen: Der Auftragnehmer wird Arbeitnehmer (= inklusive Steuern, Bezahlung des Lohns auch ohne Arbeit, sowie der Arbeitsschutz).

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 723508
 971

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Organisationspflichten des Vorgesetzten“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Richtliniendatenbank erhöht Effektivität von VerhaltensanweisungenBild: Richtliniendatenbank erhöht Effektivität von Verhaltensanweisungen
Richtliniendatenbank erhöht Effektivität von Verhaltensanweisungen
… wird geprüft, ob die Richtlinien auch verstanden worden sind.“ Damit unterstützt die Richtliniendatenbank Geschäftsführungen und Vorstände, ihren Organisationspflichten insbesondere in Compliance-Angelegenheiten nachzukommen. Im Schadensfall kann eine implementierte Richtliniendatenbank zur Exkulpation der Geschäftsleitung beitragen. Markus Pins, Inhaber …
Bild: Überwachungspflichten bei einem ambulant behandelten Patienten?Bild: Überwachungspflichten bei einem ambulant behandelten Patienten?
Überwachungspflichten bei einem ambulant behandelten Patienten?
… werden kann, wenngleich doch gewissen Gemeinsamkeiten sich feststellen lassen können. Dies gilt m.E. auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechungsentwicklung zu den Organisationspflichten eines Altenhilfeträgers. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten des IQB – Zeitschrift zum Altenpflegerecht. Fordern Sie ein kostenloses Probe-Exemplar an. >>> …
Compliance Roundtable in Frankfurt
Compliance Roundtable in Frankfurt
… und der Kanzlei JASKULLA | THOMAS | RECHTSANWÄLTE einen Roundtable zum Thema "Compliance". Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den speziellen Organisationspflichten für den algorithmischen Handel von Instituten und Lösungsmöglichkeiten zur Einhaltung der Verpflichtungen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch die Möglichkeit, anhand individueller …
Bild: Droht eine neue „Leitlinien-Euphorie“ in Medizin und Pflege?Bild: Droht eine neue „Leitlinien-Euphorie“ in Medizin und Pflege?
Droht eine neue „Leitlinien-Euphorie“ in Medizin und Pflege?
… sowohl aus der Sicht der Ärzte, aber auch der Pflegenden bei der Übertragung ärztlicher Aufgaben sich m.E. nicht einstellen wird. Es bleibt insbesondere der Judikative überantwortet, unabhängig und verantwortlich Organisationspflichten der Delegation zu formulieren, die nicht (allein) im intraprofessionellen Raum entschieden werden können. Lutz Barth
Bild: „Rechtliche Risikofelder für Ärzte und Klinikleiter“Bild: „Rechtliche Risikofelder für Ärzte und Klinikleiter“
„Rechtliche Risikofelder für Ärzte und Klinikleiter“
… aktuelle Rechtsprechung, ab wann die Strafjustiz die Grenze sozialadäquater Zusammenarbeit als überschritten und die Korruptionsstrafbarkeit als erfüllt ansieht.Organisationspflichten für Klinik-Führungskräfte Die Strafjustiz legt den Führungskräften Organisationspflichten auf, strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Deren Fehlen oder Unvollkommenheit nehmen …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zur Beweislast bei DiskriminierungBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zur Beweislast bei Diskriminierung
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zur Beweislast bei Diskriminierung
… Geschlechts diskriminiert, muss nicht zwangsläufig auch rassistisch handeln. Für die Arbeitgeber verdeutlicht das Urteil die Gefahr, die in einer unzureichenden Umsetzung der Vorgaben des AGG – etwa hinsichtlich der Organisationspflichten – liegt. Plastisch zeigt das Urteil zudem, welche Folgen missverständliche Äußerungen von Vorgesetzten haben können.
Bild: Organisationsverschulden vermeiden: Neue Software zum rechtskonformen und revisionssicheren DelegierenBild: Organisationsverschulden vermeiden: Neue Software zum rechtskonformen und revisionssicheren Delegieren
Organisationsverschulden vermeiden: Neue Software zum rechtskonformen und revisionssicheren Delegieren
… Ein historischer Audit-Trail und Daten für ERP-Systeme sind ebenfalls selbstverständlich! Alle wichtigen Daten zur Unternehmenssteuerung und zur Erfüllung der rechtlichen Organisationspflichten sind somit an einer zentralen Stelle verfügbar. Fehler, doppelte Arbeit oder zeitintensive Suche nach der entscheidungsbefugten Person entfallen! LEAD steigert …
Bild: Rheinische Fachhochschule lädt ein: Gastvortrag zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz  im unternehmerischen AlltagBild: Rheinische Fachhochschule lädt ein: Gastvortrag zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz  im unternehmerischen Alltag
Rheinische Fachhochschule lädt ein: Gastvortrag zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im unternehmerischen Alltag
… als auch für Ereignisse im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zu dessen Beendigung mit sich führt, beschreibt Richter in seinem Vortrag. Welche zusätzlichen Organisationspflichten der Arbeitsgeber zum Schutz vor Benachteiligung zu erfüllen hat, wird praxisnah erläutert. In der anschließenden Diskussion können individuelle Fragen gestellt werden. Die …
Compliance Roundtable in Frankfurt führt zu neuen Fragen zu den Bestimmungen über den algorithmischen Handel
Compliance Roundtable in Frankfurt führt zu neuen Fragen zu den Bestimmungen über den algorithmischen Handel
… Kanzlei JASKULLA | THOMAS | RECHTSANWÄLTE in Frankfurt/Main einen Roundtable zum Thema "Compliance". Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf den speziellen Organisationspflichten für den algorithmischen Handel von Instituten gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz und Lösungsmöglichkeiten zur Einhaltung dieser Verpflichtungen. Nachdem Herr Marco Lerche, …
Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wer nicht schulen will, muss zahlen!
… dies ab dem 01. August 2006 in den Fragen der Gleichbehandlung. Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für den Arbeitgeber aus dem § 12 AGG sog. Organisationspflichten umzusetzen. Was gilt und was können Sie tun? In aller Kürze: Sie müssen Ihre Mitarbeiter per Schulung mit dem AGG vertraut machen. Warum? Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen …
Sie lesen gerade: Organisationspflichten des Vorgesetzten