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Deutsches Approbationsrecht für Ärzte und Zahnärzte verstößt in Teilen gegen Europäisches Recht

14.12.200507:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Deutsches Approbationsrecht für Ärzte und Zahnärzte verstößt in Teilen gegen Europäisches Recht

(openPR) Nach dem deutschen Approbationsrecht wird einem Arzt und Zahnarzt (m/w), der sein Studium an einer europäischen Hochschule abgeschlossen hat, in einem vorherigen Studium aber in Deutschland die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden hatte, die Approbation versagt.

Diese gesetzliche Regelung verstößt gegen wesentliche Grundfreiheiten des EG-Vertrages sowie gegen Europäisches Recht. Die Approbation ist auch dann zu erteilen, wenn zuvor die Zwischenprüfung an einer deutschen Hochschule nicht bestanden wurde. Maßgeblich ist alleine der Studienabschluß an einer Europäischen Hochschule.

Diese Grundsatzentscheidung hat die Kanzlei SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte in einem Musterverfahren erreicht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen Herr Rechtsanwalt Schindler gerne zur Verfügung.

SCHINDLER • BOLTZE
RECHTSANWÄLTE

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