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SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte

SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte Staatlich anerkannte Gütestelle Unterreut 6 D-76135 Karlsruhe Telefon: (07 21) 98 96 38 - 0

Über das Unternehmen

www.schindlerboltze.de
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Aktuelle Pressemitteilungen von SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte
Bild: Weitere Investitionsförderung in Polen ab 2007Bild: Weitere Investitionsförderung in Polen ab 2007
SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte

Weitere Investitionsförderung in Polen ab 2007

Karlsruhe, 22. Mai 2006 - Wie Herr Rechtsanwalt Schindler, Leiter des Krakauer Büros der Kanzlei SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte, nach einem Gespräch mit dem Direktor des Technologieparks Krakau Herrn Krzysztofiak sowie der Präsidentin der Handelskammer Krakau Frau Rokita-Kwietniak mitteilt, werden Investitionen in Polen auch ab 2007 umfangreich unterstützt: Bei Investitionen mit einem Volumen von über 100 Tsd. EUR erhält der Unternehmer 40 % der Investitionskosten als Gutschrift auf die künftige Körperschaftssteuer. Von diesem Guthaben werd…
22.05.2006
Bild: Handel mit Osteuropa - SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte auf der Resale 2006Bild: Handel mit Osteuropa - SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte auf der Resale 2006
SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte

Handel mit Osteuropa - SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte auf der Resale 2006

Karlsruhe, 6. April 2006 – Die auf Osteuropa spezialisierte Kanzlei SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte ist als einzige Kanzlei Aussteller auf der diesjährigen weltgrößten Gebrauchtmaschinenmesse in Karlsruhe. Die jungen Rechtsanwälte stehen Unternehmern aus Ost und West auf Stand 1-201 Rede und Antwort. Herr Rechtsanwalt Schindler referiert im Rahmenprogramm zu Fallstricken beim Export nach Rußland. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte Staatlich anerkannte Gütestelle
07.04.2006
Bild: Die persönliche Haftung von Geschäftsführern - Was bringt die Ltd.? - Seminar im Technologiepark HeidelbergBild: Die persönliche Haftung von Geschäftsführern - Was bringt die Ltd.? - Seminar im Technologiepark Heidelberg
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Die persönliche Haftung von Geschäftsführern - Was bringt die Ltd.? - Seminar im Technologiepark Heidelberg

Karlsruhe, 6. April 2006 – Vielen Unternehmern und Geschäftsführern unbekannt ist die auch in Deutschland strenge Haftung des Geschäftsführers. Dieser haftet sogar mit seinem persönlichen Vermögen und in der Höhe unbeschränkt. Auch dies ist immer häufiger Anlaß, über die Gründung einer englischen Ltd. nachzudenken. Rechtsanwalt Schindler und Rechtsanwalt Kaske, Chief Underwriter D&O der Gerling Allgemeine Versicherung AG, referieren am 3. Mai 2006 in der Technologiepark Heidelberg zur Haftung von Geschäftsführern und Lösungsmöglichkeiten der…
07.04.2006
Bild: Abwehr unberechtigter Internet-by-Call-GebührenBild: Abwehr unberechtigter Internet-by-Call-Gebühren
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Abwehr unberechtigter Internet-by-Call-Gebühren

Karlsruhe, 6. April 2006 - Stellt ein Internet-by-Call-Anbieter seine allgemeinen Geschäftsbedingungen unbemerkt derart um, daß Nutzer mit der Einwahl automatisch Mitglied einer Community werden (Umstellung von Internet-by-Call-Tarifen auf Mitgliedschaftstarife), so sind diese Verträge anfechtbar. Weitere Informationen und Musterdokumente unter www.schindlerboltze.de/20060103.html Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Steinle, LL.M. (Legal Informatics) gerne zur Verfügung.
07.04.2006
Mittelstandkanzlei wird neues Partnerunternehmen im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
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Mittelstandkanzlei wird neues Partnerunternehmen im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)

Karlsruhe, 20. Februar 2006 - Die Karlsruher Kanzlei SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte, Gründerin des Kanzlei-Netzwerkes Ostrecht, wird Partnerunternehmen des BVMW. Der BVMW hob durch den Regionalgeschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Fleig die besondere Konzentration der Kanzlei auf Beratungsprodukte für die mittelständische Wirtschaft hervor.
21.02.2006
Bild: Junge Karlsruher Rechtsanwälte unter Deutschlands Top-10Bild: Junge Karlsruher Rechtsanwälte unter Deutschlands Top-10
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Junge Karlsruher Rechtsanwälte unter Deutschlands Top-10

Karlsruhe, 2. Februar 2006 - Die Karlsruher Kanzlei SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte wurde im Rahmen des deutschlandweiten Soldan Kanzlei-Gründerpreises 2006 unter die 10 besten neugegründeten Kanzleien der vergangenen 5 Jahre gewählt. Das Gremium aus Deutschem Anwaltverein, Bundesrechtsanwaltskammer, Hans Soldan GmbH und der Frankfurter Allgemeiner Zeitung würdigte die Gründungsplanung und wirtschaftliche Entwicklung des jungen Büros. Unterstrichen wurde die konsequente strategische Ausrichtung in den Bereichen Unternehmensrecht, gewerblic…
02.02.2006
Bild: Kanzlei SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte eröffnet Niederlassung in Krakau (Polen)Bild: Kanzlei SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte eröffnet Niederlassung in Krakau (Polen)
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Kanzlei SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte eröffnet Niederlassung in Krakau (Polen)

Karlsruhe, 3. Januar 2006 - Die Karlsruher Kanzlei SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte, Gründerin des Kanzlei-Netzwerkes Ostrecht, errichtet eine Niederlassung in Krakau und verstärkt hierdurch die enge Kooperation zu lokalen Partnern sowie die Begleitung von Investitionen und Unternehmensgründungen in Polen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Darius O. Schindler gerne zur Verfügung.
03.01.2006
Bild: Der Betreiber eines nicht gewerblich betriebenen Meinungsforums haftet nicht auf Unterlassung für fremde InhalteBild: Der Betreiber eines nicht gewerblich betriebenen Meinungsforums haftet nicht auf Unterlassung für fremde Inhalte
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Der Betreiber eines nicht gewerblich betriebenen Meinungsforums haftet nicht auf Unterlassung für fremde Inhalte

Karlsruhe, 21. Dezember 2005 - Der Betreiber eines Internetforums haftet nicht strafrechtlich oder auf Schadensersatz für rechtswidrige Einträge der Nutzer. Dies ergibt sich insbesondere aus §11 Teledienstegesetz (TDG), wonach Diensteanbieter für fremde Informationen nicht verantwortlich sind, sofern sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung haben oder sie diese Informationen nach Kenntniserlangung unverzüglich entfernen. Anders sieht es dagegen bei einer Inanspruchnahme auf Unterlassung aus. Der Bundesgerichtshof hat in seiner grun…
21.12.2005
Bild: Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 2005. Vielen Unternehmen drohen Verluste.Bild: Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 2005. Vielen Unternehmen drohen Verluste.
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Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 2005. Vielen Unternehmen drohen Verluste.

Karlsruhe, 20. Dezember 2005 – Seit mit Einführung des neuen Schuldrechtes (Vertragsrecht) zum 1. Januar 2002 die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 auf nunmehr nur noch 3 Jahre (§ 195 BGB) verkürzt worden ist, droht am 31.12.2005 erstmals eine Vielzahl von Forderungen zu verjähren. Hiervon sind sowohl Konzerne und mittelständische Unternehmen als auch eine Vielzahl von Anlegern und Privatpersonen betroffen. Das Gesetz sieht zur Hemmung der Verjährung nur 3 Möglichkeiten vor: die Klageerhebung, das gerichtliche Mahnverfahren sowie ein Gütev…
20.12.2005
Bild: Anrufung einer Staatlich anerkannten Gütestelle hemmt die Verjährung von Ansprüchen bei SchrottimmobilienBild: Anrufung einer Staatlich anerkannten Gütestelle hemmt die Verjährung von Ansprüchen bei Schrottimmobilien
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Anrufung einer Staatlich anerkannten Gütestelle hemmt die Verjährung von Ansprüchen bei Schrottimmobilien

Der 31. Dezember 2005 wird für eine Vielzahl von geschädigten Anlegern geschlossener Immobilienfonds zu einem wichtigen Datum. Ansprüche, die im Rahmen sog. “Schrottimmobilien“ bestehen, drohen dann zu verjähren. Hierauf weisen SCHINDLER • BOLTZE Rechtsanwälte als staatlich anerkannte Gütestelle hin. Das Gesetz sieht jedoch folgende Wege für den Gläubiger vor, um die Verjährung zu hemmen: Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB), Zustellung eines Mahnbescheides (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) oder Bekanntgabe des Güteantrags, der bei einer Gütestelle…
14.12.2005
Bild: Deutsches Approbationsrecht für Ärzte und Zahnärzte verstößt in Teilen gegen Europäisches RechtBild: Deutsches Approbationsrecht für Ärzte und Zahnärzte verstößt in Teilen gegen Europäisches Recht
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Deutsches Approbationsrecht für Ärzte und Zahnärzte verstößt in Teilen gegen Europäisches Recht

Nach dem deutschen Approbationsrecht wird einem Arzt und Zahnarzt (m/w), der sein Studium an einer europäischen Hochschule abgeschlossen hat, in einem vorherigen Studium aber in Deutschland die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden hatte, die Approbation versagt. Diese gesetzliche Regelung verstößt gegen wesentliche Grundfreiheiten des EG-Vertrages sowie gegen Europäisches Recht. Die Approbation ist auch dann zu erteilen, wenn zuvor die Zwischenprüfung an einer deutschen Hochschule nicht bestanden wurde. Maßgeblich ist alleine der Studie…
14.12.2005
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