Außerordentliche Kündigung des Internetvertrags
(openPR) Verträge mit Telefon- und Internetanbieter werden in der Regel sehr langfristig mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einer mehrmonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen. Umso wichtiger ist es, als Verbraucher in einem solchen Fall die Sonderkündigungsrechte zu kennen. Neben außergewöhnlichen Ereignissen wie dem Tod oder der Privatinsolvenz kann selbstverständlich auch bei nicht erbrachter Leistung des Anbieters fristlos gekündigt werden. Außerdem steht es dem Nutzer zu, im Falle eines Umzugs fristlos zu kündigen, sollte der Anbieter für den neuen Wohnort keinen gleichwertigen Internet- bzw. DSL-Anschluss zur Verfügung stellen können. In diesem Fall kann der Verbraucher in Absprache mit seinem Anbieter in der Regel problemlos aus seinem bestehenden Vertrag aussteigen.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Tom Schäfer
Obentrautstraße 20
10963 Berlin
www.ausserordentlichekuendigung.com

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