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Cyber-Ark: Compliance-Vorgaben erfordern striktes Passwort-Management

29.04.201314:12 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Heilbronn, 29. April 2013 – Privilegierte Benutzerkonten, wie sie Administratoren besitzen, werden zunehmend als Einfallstor für Datensabotage oder -diebstahl genutzt. Unternehmen stehen hier in der Pflicht, ihre Sicherungsmaßnahmen deutlich auszuweiten und eine Lösung im Bereich Privileged Identity Management zu implementieren – allein schon im Hinblick auf gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben, sagt Sicherheitssoftware-Anbieter Cyber-Ark.



In zahlreichen international gültigen Bestimmungen und Compliance-Vorschriften finden sich Richtlinien und Vorgaben für das Passwort-Management. Beispiele hierfür sind ISO 27001 und ISO 27002, der Sarbanes Oxley Act, SAS70/SSAE16 oder Basel II. Aber auch in nationalen Gesetzestexten wie dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und dem KWG (Kreditwesengesetz) oder den GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) finden sich entsprechende Regelungen für IT-Verantwortliche.

Konkrete Vorgaben zum Thema Passwort-Management sind zudem in Richtlinien des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), in den Bestimmungen der Kreditkartenindustrie PCI-DSS (Payment Card Industry Data Security Standard) und in den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) für Kreditinstitute enthalten.

In den IT-Grundschutz-Katalogen des BSI heißt es zum Thema „Passwortschutz für IT-Systeme“ etwa: „Der Passwortschutz eines IT-Systems soll gewährleisten, dass nur solche Benutzer einen Zugriff auf die Daten und IT-Anwendungen erhalten, die eine entsprechende Berechtigung nachweisen.“ Im Eckpunktepapier „Sicherheitsempfehlungen für Cloud Computing Anbieter“ hat das BSI diesen Aspekt im Hinblick auf das ID- und Rechtemanagement weiter präzisiert: „Das Rechtemanagement muss gewährleisten, dass jede Rolle nur die Daten (auch Metadaten) sehen darf, die zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind.“

Auch das Datenschutz-Regelwerk der Kreditkartenindustrie, der Payment Card Industry Data Security Standard, fordert von allen Unternehmen, die Kreditkarten-Transaktionen tätigen, ein striktes Passwort-Management. Es wird unter anderem verlangt, dass keine Konten und Kennwörter für Gruppen beziehungsweise mehrere Personen genutzt werden, um sicherzustellen, dass jeder Benutzer identifizierbar ist. Deshalb seien Prozesse oder Systeme zu implementieren, die es ermöglichen, den Zugriff auf Systemkomponenten – insbesondere von Benutzern mit Administratorrechten – einem individuellen User zuzuordnen.

In den für Finanzdienstleister gültigen Richtlinien MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement), die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden, sind die Zugriffsrechte auf IT-Systeme ebenfalls geregelt. Hierzu wird ausgeführt: „Die eingerichteten Berechtigungen dürfen nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen. Insbesondere bei Berechtigungsvergaben im Rahmen von Rollenmodellen ist darauf zu achten, dass Funktionstrennungen beibehalten beziehungsweise Interessenkonflikte vermieden werden.“

„Eines zeigen die skizzierten Compliance-Vorgaben ganz klar: Gibt es bei einem Unternehmen Admins mit uneingeschränkten privilegierten Rechten und keine Implementierung von rollenbasierten Zugriffs- und Kontrollsystemen, verstößt das gegen aktuell gültige gesetzliche und aufsichtsrechtliche Bestimmungen“, sagt Jochen Koehler, Regional Director DACH & Middle East bei Cyber-Ark in Heilbronn. „Hinsichtlich einer Erfüllung von Compliance-Anforderungen, einer Erhöhung der Sicherheit und auch einer Reduzierung des Administrationsaufwandes sollte somit jedes Unternehmen über ein zuverlässiges Privileged Identity Management verfügen, mit dem administrative Accounts automatisch verwaltet, regelmäßig geändert und überwacht werden können.“


Diese Presseinformation kann auch unter www.pr-com.de abgerufen werden.

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