(openPR) OpSec Security deckt monatlich mehrere tausend illegale Angebote im Internet auf / Tipps für Verbraucher und Markenhersteller anlässlich des
„Welttag des geistigen Eigentums“
München, 24. April 2013. Online-Shopping erfreut sich bei Verbrauchern immer größerer Beliebtheit. Doch nicht jeder Händler im Internet ist seriös und nicht alle angebotenen Produkte sind auch wirklich original. So deckt die auf Markenschutz spezialisierte Firma OpSec Security monatlich mehrere tausend illegale Verkaufsangebote im Internet auf. Und auch die Zollstatistik für 2012 zeigt, dass die Anzahl beschlagnahmter Fälschungen und ihr Wert zugenommen haben. Anlässlich des „Welttag des geistigen Eigentums“ am 26. April macht OpSec auf unseriöse Maschen von Internethändlern aufmerksam.
Ob Kleidung, Spielzeug, Elektronik oder Arzneimittel – gefälscht werden heutzutage Produkte nahezu aller Branchen. Dass der Handel mit Fälschungen wächst, zeigen beispielsweise die Zahlen des deutschen Zolls. Im vergangenen Jahr beschlagnahmten die Beamten gefälschte Produkte im Wert von 127,4 Millionen Euro. Damit ist der Wert über 50 Prozent höher als 2011 (82,6 Millionen Euro). Dabei verursachen Fälschungen nicht nur finanzielle Schäden, sondern bergen unter Umständen auch erhebliche gesundheitliche Risiken. So stellte der Zoll 2012 unter anderem über 80.000 elektrische Geräte sicher, bei denen das Risiko eines Stromschlags bestand. „Aber auch von nicht-elektronischen Produkten können Gefahren ausgehen. So kann gefälschtes Spielzeug beispielweise schädliche Weichmacher enthalten und Arzneimittelplagiate können durch fehlende oder falsche Wirkstoffe gefährlich sein“, sagt Mechthild Imkamp, Marketing Direktorin bei OpSec Security.
Tipps für Verbraucher zum sicheren Online-Shopping
Dass vor allem das Internet ein zentraler Vertriebsweg für Fälschungen und ein Tummelplatz für unseriöse Händler und Markenrechtsverletzer ist, belegen auch die Zahlen von OpSec. Im Auftrag ihrer Kunden – Markenhersteller unterschiedlicher Branchen – spüren die Markenschutzexperten kontinuierlich zahlreiche Urheberrechtsverletzungen im Internet auf und veranlassen, dass monatlich weltweit auf Auktions- und anderen Handelsplattformen mehrere tausend urheberrechtsverletzende Angebote, darunter auch zahlreiche Fälschungsangebote, gelöscht werden.
Obwohl der Verkauf von Plagiaten ohne entsprechenden Hinweis auf Auktionsportalen wie zum Beispiel auch auf eBay grundsätzlich verboten ist, tauchen dort immer wieder gefälschte Produkte, insbesondere aus dem Bereich Mode auf. Um kein Plagiat zu erwerben, sollten sich Verbraucher vor einem Kauf die Bewertungen des Verkäufers durchlesen und das Angebot genau prüfen. Dabei sollte man zum Beispiel darauf achten, ob der Preis realistisch ist und ob das Produkt oder Modell auch wirklich vom Originalhersteller angeboten wird. Zudem ist es ratsam, genau zu schauen, ob der Verkäufer vielleicht darauf hinweist, dass es sich um ein Plagiat handelt. Vorsicht geboten ist auch bei Online-Shops, die ausschließlich Produkte einer bestimmten Marke zu auffallend günstigen Preisen anbieten. Neben äußerst niedrigen Preisen sind auch Rechtschreib- und Grammatikfehler, ein nicht vorhandenes Impressum oder fehlende Kontaktdaten Hinweise auf einen unseriösen Händler.
„Grundsätzlich empfehlen wir Verbrauchern, sich vor ihrem ersten Kauf bei einem Online-Händler über diesen zu informieren, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden zu lassen“, so Mechthild Imkamp.
Wie Markenhersteller illegalen Handel effektiv bekämpfen können
Aufgrund der Zunahme der Urheberrechtsverletzungen und der zahlreichen schwarzen Schafe im Internet ist es für Unternehmen äußerst wichtig, ihre Marken zu schützen und gegen Rechtsverstöße vorzugehen. Als Schutz vor Fälschungen bieten sich Authentifizierungsprodukte an, wie Sicherheitsetiketten und Hologramme, die in die Originalprodukte eingearbeitet werden und die eine Feststellung der Echtheit gewährleisten.
Um den illegalen Vertrieb von Fälschungen, Graumarktware sowie weitere Urheberrechtsverstöße im Internet einzudämmen, screenen die Markenschutzexperten von OpSec im Auftrag ihrer Kunden mithilfe einer eigens entwickelten Software relevante Online-Handelsseiten (B2B und B2C) und Auktionsplattformen. „Bei Angeboten, die Urheberrechte verletzen, veranlassen wir, dass diese umgehend gelöscht werden. Durch eine detaillierte Aufbereitung der einzelnen Fälle haben Markenhersteller zudem die Möglichkeit, auch rechtlich gegen die jeweiligen Anbieter vorzugehen“, erläutert Mechthild Imkamp.













