(openPR) Die IHK Mittlerer Niederrhein warnt vor unseriösen Adressbuchverlagen. „Momentan gehen diese Schwindler wieder verstärkt auf Kundenfang“, warnt IHK-Rechtsexpertin Nadja Carolin Kümmel. „Leider gelingt es ihnen immer wieder, ihre Opfer zu täuschen.“ Der Unternehmer Jörg Macht aus Neuss dagegen schöpfte Verdacht. Wie viele andere Firmen erhielt auch die Macht Consulting unangenehme Post. Innerhalb kurzer Zeit landeten auf dem Schreibtisch des Unternehmers gleich mehrere als Rechnungen getarnte Angebotsformulare unseriöser Adressbuchverlage. „Mir war schnell klar, dass es nicht um Einträge in das örtliche Handelsregister ging“, berichtet Jörg Macht.
Der Neusser Unternehmer wandte sich an den Geschäftsbereich Recht / Fair Play der IHK. IHK-Rechtsanwältin Nadja Carolin Kümmel erklärte ihm die Masche der Schwindler: Die Empfänger dieser unseriösen Angebote – häufig unerfahrene Existenzgründer – sollen sich zu wertlosen, aber kostenpflichtigen Adressbucheinträgen verpflichten. Eine weitere Masche ist das Erstellen von Scheinrechnungen. Hierbei werden den Empfängern Zahlungsverpflichtungen aus angeblich bereits geschlossenen Anzeigenverträgen vorgetäuscht. „Nur der Blick ins Kleingedruckte verrät, dass der Vertrag erst durch das Bezahlen der geforderten Summe oder Rückübersendung des Formulars zu Stande kommt“, erklärt Kümmel. „Diese unseriöse Methode des Kundenfangs ist für die Schwindler sehr lukrativ und lässt sich leider nicht ausrotten.“ Trotz wiederholter Warnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) entwickeln unseriöse Verlage immer wieder neue Varianten der Masche, auf die regelmäßig unwissende Unternehmer hereinfallen.
Besonders dreist: Oft gestalten die Schwindler ihre Angebotsschreiben oder Rechnungsformulare wie die Schreiben von Behörden oder Institutionen mit hoheitlichem Auftrag. „So suggerieren sie Seriosität und setzen die Unternehmer zusätzlich unter Druck, auf das Angebot einzugehen“, erklärt Kümmel.
Deshalb warnt die IHK davor, Veröffentlichungsangebote für vermeintlich offizielle Telefonverzeichnisse, Adress- oder Branchenbücher vorschnell ohne Lesen der Vertragsbedingungen anzunehmen. Auch vermeintliche Markenverlängerungsanträge oder Rechnungen für die Inanspruchnahme nie genutzter Dienstleistungen sind keine Seltenheit mehr.
Der IHK sind viele unseriöse Anbieter bekannt. Betroffene Unternehmen können sich an Nadja Carolin Kümmel, Tel. 02131 9268-530, E-Mail , wenden.