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Qualifikation und Ausbildung von Datenschutzbeauftragten

08.12.200509:45 UhrIT, New Media & Software
Bild: Qualifikation und Ausbildung von Datenschutzbeauftragten
EDV-Beratung PULTAR GmbH
EDV-Beratung PULTAR GmbH

(openPR) Mainz, den 08. Dezember 2005 –Wer oder was macht einen zum Datenschutzbeauftragten (DSB)? Für Datenschutzbeauftragte gibt es weder standardisierte Ausbildungswege noch Abschlüsse. Vom Gesetzgeber werden für die Anerkennung sowohl Kenntnisse der datenschutzrelevanten Gesetze (Fachkunde) als auch Kenntnisse der Datenverarbeitung und Informationstechnik (Informatik) gemäß §§ 4f, 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt. Das bedeutet in der Praxis, dass sich für die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten entweder Juristen oder Informatiker mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation im jeweils anderen Fachgebiet eignen.



Harald Pultar, Geschäftsführer der EDV-Beratung PULTAR GmbH aus Mainz: „Meine eigene Ausbildung und Zertifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert.) hat mir gezeigt: eine entsprechende Vorbildung ist unabdingbare Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer solchen Qualifikation. Die Aufsichtsbehörde kann per Gesetz sogar die Abberufung und Neubestellung eines DSB verlangen, wenn dieser nicht die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Als Wirtschaftinformatiker verfügte ich über das notwendige Basiswissen. Die juristische Fachkunde erarbeitete ich mir in entsprechenden Fortbildungen.“

Um die Ausbildung auch gegenüber den Aufsichtsbehörden zu qualifizieren, bieten einige Institutionen geeignete fachmännische Ausbildungswege, Prüfungen und Zertifizierungen an. So etwa die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit mit der Zertifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert.) oder der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit mit der Ausbildung zum „geprüften, fachkundigen Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell“.

Die Besetzung dieser Position durch Geschäftsführer, Personal-, IT-Leiter und -Administratoren scheidet aufgrund der Interessenkollision aus. Für kleine und mittelständige Unternehmen bietet sich als Lösung die Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten mit entsprechender Qualifikation an. Dieser kann in hoher Qualität die geforderten Funktionen erfüllen, ohne dass es zu unternehmensinternen Aufgabenkonflikten kommt.

EDV-Beratung PULTAR GmbH
Das Leistungsspektrum des von Harald Pultar 1991 gegründeten Unternehmens umfasst Beratung in allen Bereichen der IT-Entwicklung und der IT-Sicherheit, des Projektmanagements und des Datenschutzes. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat sich das Unternehmen auf die Beratung zum Datenschutz für kleine und mittlere Unternehmen, Kanzleien und Praxen spezialisiert. Pultar übernimmt in Betrieben die Einführung des Datenschutzmanagements beziehungsweise die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Im Rahmen der Datenschutzberatung werden alle vom Gesetzgeber geforderten Leistungen erbracht: Einführung Datenschutzorganisation, technisch-organisatorischer Datenschutz, Prüfung IT-Sicherheit sowie Mitarbeiterschulung. Das Unternehmen ist Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD).

Weitere Informationen unter www.pultar.de

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