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Trend Capital AG

16.04.201316:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Trend Capital AG

(openPR) CLLB Rechtsanwälte reichen beim Landgericht Bielefeld Klage gegen die Mittelverwendungskontrolleurin der Trend Capital Dubai Business Bay III (West Audit AG) ein




München, Berlin, 15.04.2013 – Wie bereits berichtet, wurde der Vorstand und Initiator der Trend Capital AG, Herr Frank Simon, zwischenzeitlich in Untersuchungshaft genommen. Es besteht der Verdacht, dass das Mainzer Emissionshaus Anlegergelder veruntreut haben könnte. Auch über Urkundenfälschungen wird spekuliert.

Die rund 2.900 Anleger, die über 50 Millionen Euro in die geschlossenen Immobilienfonds der Trend Capital AG (Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay II und III KG, Trend Capital GmbH & Co. Quatar Pearl KG) investiert haben sollen, haben diese Meldungen mit Schrecken verfolgt, da bei solchen Vorwürfen hohe Verluste der Anleger im Raum stehen.

Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Anleger vertritt, zwischenzeitlich beim zuständigen Landgericht Mainz einen dinglichen Arrest gegen Herrn Frank Simon erwirkt. Der Arrest dient der Sicherung etwaiger Vermögenswerte von Herrn Simon.

Am heutigen Montag, den 15.04.2013 wurde von Seiten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte beim zuständigen Landsgericht Bielefeld die erste Klage gegen die Mittelverwendungskontrolleurin des Fonds Dubai Business Bay III, die West Audit AG, eingereicht. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger wirft der Mittelverwendungskontrolleurin vor, ihre Kontrollpflichten schuldhaft verletzt zu haben. Die Klage ist auf vollständige Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds gerichtet, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB. Sollte die Klage Erfolg haben, wäre der Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung der Trend Capital nie erworben, erklärt Rechtsanwalt Cocron, weiter.

Sollten Anleger der Trend Capital Fonds von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesellschaften selbst.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Viele Anleger, die eine Beteiligung an einem der Trend Capital Fonds gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf die besonderen Risiken einer Kommanditbeteiligung nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB. Dieses Bild ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern der diversen Trend Capital Fonds.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen.

Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Trend Capital Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

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