(openPR) Straßen-, Tief- und GaLaBau-Unternehmer lernten gemeinsam
Immer wieder hinken Bauprojekte hinter dem ursprünglichen Zeitplan hinterher – Verzögerungen, die oft weitere Zeitverluste nach sich ziehen und sehr viel Geld kosten. Zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern kommt es daher häufig zu Auseinandersetzungen über nachträgliche Forderungen, die sich aus Unterbrechungen bei der Bauausführung ergeben. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es deshalb für viele Bauunternehmer von existentieller Bedeutung, Konventionalstrafen zu vermeiden sowie eigene zusätzliche Vergütungsansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Wie sie das schaffen, lernten die 180 Teilnehmer des Seminars „Tag der Nachträge“, das die hagebau Vertriebssysteme TIEFBAU + STRASSENBAU FACHHANDEL und GALABAU FACHHANDEL für ihre Profikunden veranstalteten. Die praxisorientierte Schulung wurde bundesweit sechs Mal durchgeführt.
„Nur wer seine Leistungspflicht bis ins Detail kennt und Nachtragsansprüche sorgfältig begründet und dokumentiert, kann sich sein wohlverdientes Geld über Nachträge und Schlusszahlungen sichern“, betont Achim Grete, hagebau Vertriebsmanager TIEFBAU + STRASSENBAU FACHHANDEL, die Bedeutung der Fortbildung, die von den Teilnehmern insgesamt mit „sehr gut“ bewertet wurde.
Geleitet wurden die Seminare von einer renommierten Anwaltskanzlei in Kooperation mit dem Betriebswirtschaftlichen Institut der Bauindustrie (BWI-Bau), Düsseldorf. Die Referenten gaben zahlreiche Tipps für ein effizientes Nachtragsmanagement und erläuterten, wie Auftragnehmer, die in der Ausführung ihrer Arbeiten behindert sind, eine Bauzeitverlängerung durchsetzen und Schadensersatzansprüche erheben können. Auch das Thema Abwehr von Vertragsstrafen und Verzugsforderungen durch den Auftraggeber wurde intensiv beleuchtet.
Aussagekräftige Dokumente als Beleg
Ein zentrales Thema beim „Tag der Nachträge“ war die Frage, welche juristischen und formalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um begründete Ansprüche bei Behinderungen, Verschiebungen und Änderungen während des Bauablaufs geltend zu machen. Die Rechtsexperten verdeutlichten die Unterscheide zwischen den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), die sich ausschließlich mit dem Baurecht befasst und Tatbestände rund um die Praxis des Bauens konkreter regelt als das BGB. Darüber hinaus führten sie den Teilnehmern anhand von zahlreichen Beispielen vor Augen, dass Ansprüche stets durch aussagekräftige Dokumente wie Schriftverkehr, Baustellenprotokolle, Tagesrapporte und Fotos belegt werden müssen.
Die Fortbildungsmaßnahme „Tag der Nachträge“ ist bereits der vierte Teil der hagebau Rechtsschulungsreihe, die 2010 begann. Auf Bitten der Profikunden erlebte das Weiterbildungsangebot eine Neuauflage nach der anderen.
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