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Apollo Medienfonds – Rechte der Anleger

09.04.201317:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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SH Rechtsanwälte in Essen
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(openPR) Die schlechten Nachrichten für die Anleger der Apollo Medienfonds reißen nicht ab. Nicht das es ausreichend wäre, dass die Fonds von Anfang an unter zu schlechten Einnahmen litten, die auf eine unglückliche Hand bei der Auswahl der Filmprojekte zurückzuführen waren, haben nun die Anleger der Medienfonds ApolloProScreen GmbH & Co KG i. L. (Apollo ProScreen KG i. L.) und Apollo ProMovie GmbH & Co Produktion KG i. L. (Apollo ProMovie 1 KG i. L.) auch noch Post von der Geschäftsführung der Fonds erhalten. Hierin wird ihnen mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung der beiden Fonds den jeweiligen Grundlagenbescheid ändern wird.



Dies führt bei den Anlegern dazu, dass bei der Apollo ProScreen KG i. L. die Verlustzuweisungen für 2003 um mehr als zwei Drittel und bei der Apollo ProMovie 1 KG i. L. für 2004 sogar um mehr als drei Viertel reduziert werden. Entsprechend dieser Quote werden nun Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei den Anlegern festgesetzt, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen wird, die mit 0.5 % pro Monat (6 % p.a.) zu verzinsen sind.

Dass die als ideales Steuersparmodell angepriesenen Anlagen von Anfang an auf wackeligen Beinen standen, wussten viele Anleger bis dato nicht. So wurden sie nach diesseitigen Kenntnisstand nicht darüber aufgeklärt, dass sämtliche bis dahin ergangenen Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen und die Möglichkeit, die nun Realität wurde, von vornherein auch bestand, dass die Finanzbehörde eine andere steuerliche Bewertung der Fonds vornimmt.

Spätestens jetzt sollten sich Anleger wehren. Denn wer als Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde, muss dies alles nicht einfach hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern und auf diesem Wege ihre Investition rückgängig zu machen. Weiter sind Anlageberater und Banken bei Feststellung eine Pflichtverletzung auch verpflichtet, den Anleger von sämtlichen Zahlungs- und Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft und Finanzbehörden freizustellen.

Aus unserem Mandantenkreis ist bekannt, dass in einer Vielzahl von Fällen Anlageberater und Banken nicht hinreichend über die vorhandenen Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt hatten. So gab es keinen Hinweis über die Möglichkeit der Aberkennung vorläufig gewährter Steuervorteile. Viele Berater haben versäumt darüber aufzuklären, dass es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, die somit regelmäßig mit dem Risiko eines Totalverlusts verbunden sind. Auch gab es keinen Hinweis auf das Fehlen eines Zweitmarktes, d. h. es wurde nicht darüber aufgeklärt, dass dem Anleger hierdurch der jederzeitige Verkauf seiner Anlage praktisch unmöglich ist.

Sofern eine Bank beraten hat, kann sich ein Schadensersatzanspruch auch dadurch ergeben, dass der Anleger nicht darüber aufgeklärt wurde, dass und in welcher Höhe diese für die Vermittlung eine Provision von der Fondsgesellschaft Rückvergütungen (sog. „Kick Backs“) erhalten hat.

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