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ApolloMedia – Anleger sollten handeln

25.07.201114:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anleger der Apollo Medien- und Filmfonds müssen derzeit nach dem letzten Bericht der Geschäftsführung zur Kenntnis nehmen, dass ein Großteil des gezeichneten Kapitals verloren ist. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

„Aktuell wurde die Schlusszahlung der Apollo Medienfonds, Filmfonds mitgeteilt. Hiermit werden nunmehr die Anleger darüber in Kenntnis gesetzt, dass das eingesetzte Kapital größtenteils – trotz möglicher Steuervorteile – verloren ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche alle Anleger, die diese wie auch mögliche weitere Beteiligungen vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben, auf verjährungsrechtliche Problematiken zum Jahresende hinweist, wenn die Geltendmachung schadensersatzrechtlicher Ansprüche im Raum steht.

„Mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurde eine absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren für sogenannte „Altfälle“ normiert. Als „Altfall“ gelten Beteiligungen, welche vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden. Hierfür endet die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche spätestens zum 31.12.2011. Diese Verjährungsfrist kann nur durch verjährungshemmende Maßnahmen gehemmt werden“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anlegern demzufolge eine rasche Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen bei fehlgeschlagenen Investitionen.

„Dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ist bekannt, dass nicht nur in Sachen Apollo Medienfonds, sondern bei vielen Fondsbeteiligungen die agierenden Bankberater nicht auf die an die Bank geflossenen Rückvergütungen hingewiesen haben, welche indes nach der Rückvergütungsrechtsprechung des BGH dann aufzuklären sind, wenn die Anleger ihrerseits ein Agio von 5% an die Fondsgesellschaft bezahlt hatten und die Bank von der Fondsgesellschaft quasi hinter dem Rücken des Anlegers ihrerseits eine weitere Provision erhält, welche im Fondsprospekt nicht offengelegt ist“.

Weitere Informationen hierzu unter E-Mail.

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