openPR Recherche & Suche
Presseinformation

ApolloMedia: BGH begrenzt Berater-Nachforschungspflichten

22.10.201013:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Eine Kommanditbeteiligung an der ApolloMedia GmbH & Co. IV. Filmproduktion KG hat aktuell den III. Zivilsenat des BGH beschäftigt, wurde dem agierenden Anlageberater von der dortigen Anlegerin zum Vorwurf gemacht, er habe sich bei seiner Anlageberatung nicht in der gebotenen Weise um die Seriosität und Bonität des Erlösversicherers – NEIS - gekümmert.



Der Klage der dortigen Anlegerin wurde kein Erfolg verbeschieden, stellte der BGH in seiner aktuellen Entscheidung vom 16.09.2010 (III ZR 14/10) fest, dass sich die allgemeine Pflicht eines Beraters zur kritischen Prüfung einer Kapitalanlage, die er empfehlen will, bei einer Beteiligung an einem Filmfonds auch auf den in Aussicht genommenen Erlösversicherer bezieht, ein Verstoß gegen diese Pflicht aber nur dann zu einer Haftung führt, wenn bei der gebotenen Prüfung ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Anlage nicht anleger- und/oder objektgerecht sei.

„Ein Anlageberater schuldet – ebenso wie ein Anlagevermittler – eine sogenannte „Plausibilitätsprüfung“ sich die Beratung eines Anlageberaters in Bezug auf das Anlageobjekt auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen hat, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Ein Anlageberater muss deshalb eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichen kritischen Sachverstand prüfen oder den Kunden auf ein diesbezügliches Unterlassen hinweisen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Laut BGH in aktueller Entscheidung traf den dortigen Anlageberater jedoch keine Pflicht, sich durch eine direkte Anfrage beim Bundesaufsichtsamt davon zu vergewissern, dass es keine Verlautbarungen der Behörde gab, die Zweifel an der Bonität und Seriosität des in Aussicht genommenen Erlösversicherers begründeten.

Die Frage einer möglichen Schadloshaltung beim verantwortlichen Anlageberater beschäftigt aktuell derzeit Anleger von Film- und Medienfonds, welchen neben Steuernachzahlungen auch Verluste drohen. Im Juli 2010 wurden beispielsweise die Anleger der Montranus Beteiligungs- GmbH & Co. Verwaltungs KG (HL-Fonds Nr. 143) darüber in Kenntnis gesetzt, dass von den Finanzbehörden geänderte Feststellungsbescheide erlassen werden, was bedeutet, dass auf die Anleger dieses Fonds aktuell Steuernachzahlungen zukommen werden.

„Die Entscheidung des BGH um mögliche Nachforschungspflichten ist demzufolge von hoher Bedeutung, müssen Anlageberater grundsätzlich im Rahmen ihrer Beratung Anleger über die wesentlichen Risiken, wie beispielsweise ein Verlustrisiko, die eingeschränkte Handelbarkeit und über steuerliche Risiken ordnungsgemäss informieren“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche auch auf die Veranstaltungen des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in Kooperation mit dem Forschungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung in München zum Thema „Haftungsfalle geschlossene Fonds“ hinweist, welche in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und Berlin stattfinden werden.

Die Veranstaltungstermine sind unter www.schutzverein.org abrufbar.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat darüber hinaus einen Fragebogen für Filmfondsanleger entworfen, welcher der rechtlichen Erstbewertung des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. gibt.

Weitere Informationen unter E-Mail oder unter www.schutzverein.org.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 478700
 92

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „ApolloMedia: BGH begrenzt Berater-Nachforschungspflichten“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
Das Landgericht Hamburg hat in aktueller Entscheidung vom 26.01.2015 die Feststellung getroffen, dass der dortige Darlehensnehmer seine Vertragserklärung gegenüber der Sparda Bank Hamburg eG wirksam widerrufen hat. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 26.01.2015. Streitgegenständig war dort eine Widerrufsbelehrung, wonach der Lauf der Frist für den Widerruf einen Tag beginnt, nachdem dem Darlehensnehmer ein Exemplar der Widerrufsbelehrung und die Ver…
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
Darlehensnehmer können die von Banken unzulässigerweise erhobenen Bearbeitungsgebühren auch noch für Konsumentenkredite zurückfordern, die ab 2004 abgeschlossen sind. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf zwei aktuelle Entscheidungen des BGH. Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V.: „In seiner Entscheidung vom 13.05.2014 hatte der BGH eine Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wurde, für den Darlehensnehmer als…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bundesgerichtshof verhandelt Apollo - Urteile
Bundesgerichtshof verhandelt Apollo - Urteile
… OLG Köln hatte den von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern vollen Schadenersatz zugesprochen, weil diese anlässlich der Empfehlung zum Erwerb von Beteiligungen an den Medienfonds ApolloMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG, bzw. 4. und 5. KG nicht darüber aufgeklärt worden waren, dass seitens des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen …
CLLB Rechtsanwälte in Sachen Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG vor OLG Stuttgart erfolgreich
CLLB Rechtsanwälte in Sachen Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG vor OLG Stuttgart erfolgreich
… entsprach und aufgrund dessen die VR-Bank Aalen eG dem geschädigten Anleger € 31.238,63 Schadensersatz bezahlen musste. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt viele Anleger insbesondere der ApolloMedia GmbH & Co. 3 bis 5. Filmproduktion KG, welche bei der jeweiligen Empfehlung zum Erwerb der Beteiligungen nicht darüber aufgeklärt wurden, dass bereits …
Medienfondsbeteiligungen – Anleger sollten rechtzeitig handeln
Medienfondsbeteiligungen – Anleger sollten rechtzeitig handeln
… Schadenswahrscheinlichkeit entnehmen lässt“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. Diese verweist beispielhaft auf eine Entscheidung des Landgerichts Ellwangen zur „ApolloMedia GmbH & Co. Filmproduktion KG“. Dort wurden die Anleger in Berichten der Geschäftsführung aus den Jahren 2002 und 2003 auf Probleme um den Erlösausfallversicherer …
Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
… 19.500,00; € 15.000,00 und nochmals € 19.500,00 In drei weiteren Verfahren konnten die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zugunsten der von ihr vertretener Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erhebliche Schadensersatzzahlungen durchsetzen. Geltend gemacht wurden in allen drei Fällen Schadensersatzansprüche, weil die Anleger vor der jeweils …
Apollo Medienfonds (Apollo Proscreen, Promovie, ApolloMedia) - Verlust? Anlegeranwälte helfen
Apollo Medienfonds (Apollo Proscreen, Promovie, ApolloMedia) - Verlust? Anlegeranwälte helfen
… Insbesondere Provisionen, die Banken haben, wurden verschwiegen. Letzters reicht alleine schon aus, um ohne Schaden aus der Anlage in den Apollo Medienfonds herauszukommen. Folgende Fonds wurden aufgelegt: ApolloMedia GmbH & Co. Filmproduktion KG ApolloMedia GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG ApolloMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG …
Bild: Die Gratwanderung zwischen Anlageberatung und AnlagevermittlungBild: Die Gratwanderung zwischen Anlageberatung und Anlagevermittlung
Die Gratwanderung zwischen Anlageberatung und Anlagevermittlung
Sowohl Anlageberater als auch -vermittler haben beim Vertrieb von Kapitalanlagen zahlreiche Informations-, Aufklärungs-, Nachforschungs- und Beratungspflichten sowie nachvertragliche Pflichten zu beachten. Dabei werden bekanntermaßen an den Anlageberater grundsätzlich höhere Anforderungen gestellt als an den bloßen Vermittler. Derjenige, der lediglich als Anlagevermittler tätig werden will, läuft leicht Gefahr, tatsächlich Berater zu werden. Grund dafür ist, dass sich Anlageinteressenten in der Regel nicht mit der bloßen Vermittlung zufriede…
Bild: Der Freie Berater: Policenankauf mit AuszahlungsmaximierungBild: Der Freie Berater: Policenankauf mit Auszahlungsmaximierung
Der Freie Berater: Policenankauf mit Auszahlungsmaximierung
Der Freie Berater und die CARPEDIEM GmbH informieren über Ausstieg aus der Kapitallebensversicherung Seligenstadt – Juli 2010. Über die Praktiken der Kapitallebensversicherer und darüber, wie man vorzeitig aus einem ungünstigen LV-Vertrag aussteigen kann, hat die Finanzaufklärungszeitschrift Der Freie Berater erst vor Kurzem informiert. In dieser Woche analysieren Der Freie Berater und die CARPEDIEM GmbH einige der typischsten Ankaufmodelle für Lebensversicherungen – und stellen diesen das Alternativangebot der CARPEDIEM GmbH gegenüber. Dre…
ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger
ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger
… vertretenen Klagepartei Schadenersatz in Höhe von € 43.968,75 zugesprochen. Der Anleger hatte aufgrund fehlerhafter Beratung durch eine Anlageberatungsgesellschaft eine Beteiligung an der ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG mit einer Beteiligungssumme in Höhe von € 30.000,00 erworben. Gegenstand der Klage war die behauptete unterbliebene …
Bild: Apollo Medienfonds - Schadenersatz wegen fehlerhafter AnlageberatungBild: Apollo Medienfonds - Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Apollo Medienfonds - Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Die in den Jahren 1999 - 2001 mit einem Gesamtzeichnungskapital von 155 Mio. Euro platzierten ApolloMedia-Fonds der ApolloMedia GmbH, Potsdam, bzw. der Chorus GmbH, Ottobrunn sind für die Anleger zu einem finanziellen Fiasko geworden. Die in Heidelberg ansässige Anlegerkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte rät Anlegern dieser Fonds zur Einleitung rechtlicher …
Apollo Medienfonds, Filmfonds - schlechte Nachrichten und nun? Verluste können ausgeglichen werden
Apollo Medienfonds, Filmfonds - schlechte Nachrichten und nun? Verluste können ausgeglichen werden
… Anleger sollten daher dringend handeln. Weitere Informationen finden Sie hier:http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/apollo-media-fonds-apollo-medienfonds-filmfonds Apollo Media hat folgende Medienfonds auf den Markt gebracht: 1. ApolloMedia GmbH & Co. Filmproduktion KG 2. ApolloMedia GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG 3. ApolloMedia …
Sie lesen gerade: ApolloMedia: BGH begrenzt Berater-Nachforschungspflichten