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Kosten einer Scheidung

25.03.201307:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kosten einer Scheidung
Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht.
Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht.

(openPR) Eine Scheidung zieht eine Vielzahl familienrechtlicher Konsequenzen nach sich. Für viele Ehepaare, die sich scheiden lassen wollen, stellt sich außerdem bei ihrer Trennung die Frage, welche Kosten auf sie zukommen.

Um Fehler zu vermeiden, die anschließend teuer zu stehen kommen, sollte bei einer Scheidung von Beginn an rechtlicher Rat bei einem versierten Fachanwalt für Familienrecht eingeholt werden. Eine Erstberatung kostet maximal 226 Euro inklusive MwSt. „Diese Höchstgrenze wird aber nicht in jedem Fall ausgeschöpft und kann auch auf die weitere anwaltliche Tätigkeit angerechnet werden“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Heumann, Scheidungsanwalt aus Düsseldorf.

Das Anwaltshonorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage hierfür ist der Gegenstandswert, d.h. die wirtschaftliche und persönliche Bedeutung für den Mandanten. „Der Anwalt darf – entgegen eines weit verbreiteten Irrtums - nicht einfach nach Stunden abrechnen. Es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart“, erläutert Rechtsanwalt Heumann.

Die Gerichts- und Anwaltskosten nach dem RVG variieren im Einzelfall. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern. Der Mann verdient 3500 EURO netto; die Frau, die sich vorwiegend um die Betreuung der Kinder und den Haushalt kümmert, verdient 400 EURO hinzu. Die Anwaltskosten für die Scheidung belaufen sich auf 1548 Euro inkl. MwSt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Scheidungsverfahren in Deutschland etwa ein Jahr dauert. In diesen 12 Monaten ist der Anwalt mit der Scheidung beschäftigt.

Zu den Anwaltskosten kämen in diesem Beispiel noch Gerichtskosten von etwa 660 Euro hinzu, die je zur Hälfte von den Ehegatten getragen werden. Allerdings kann in vielen Fällen auch staatliche Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) beantragt werden. 60 % aller Scheidungen laufen über Verfahrenskostenhilfe. Das setzt aber voraus, dass nur wenig Vermögen / Ersparnisse vorhanden sind.

Mehr Informationen: http://www.familien-u-erbrecht.de/trennung-scheidung/

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