(openPR) Viele Websiten zum Thema Scheidung suggerieren, es gäbe die Möglichkeit sich online scheiden zu lassen. Dies ist falsch. Es gibt in Deutschland keine Scheidung im Internet, genauso wenig wie eine Online-Hochzeit. Lediglich die Beauftragung eines Anwalts mit der Abwicklung einer Scheidung kann online erfolgen. Es findet dann kein persönliches Beratungsgespräch in einer Anwaltskanzlei statt, sondern die Dateninformationen werden meist über ein Online-Formular auf der Website an den Rechtsanwalt übermittelt, der die Scheidung einreichen soll.
Ein weiterer Irrtum ist, dass durch diesen Vorgang Kosten gespart werden könnten. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens bemessen sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt, welches die Scheidung durchführt. Der Gegenstandswert wird in der Regel anhand von jeweils drei Nettoeinkommen der Eheleute festgesetzt. Anhand dieses Gegenstandswertes werden die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz und die Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Dies gilt für alle Rechtsanwälte in Deutschland und eine Abweichung hiervon ist nach dem Gesetz untersagt.
Die online Beauftragung eines Anwalts mit einer Scheidung spart daher nur die Zeit für ein persönliches Gespräch mit dem Rechtsanwalt. Ob diese Ersparnis sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden, wenn die Scheidung am Ende das gleiche kostet.








