openPR Recherche & Suche
Presseinformation

US-Risikolebensversicherung ViaLife: Kapitalanleger erhält Schadensersatz

(openPR) Herbe Niederlage für Finanzberatungsunternehmen: Die Qatrana GmbH aus Grafschaft muss wegen ihrer undurchsichtigen Geschäfte mit US-Risikolebensversicherungen einem Anleger endgültig sein Geld zurückzahlen. Das Oberlandesgericht München hat sich im Berufungsverfahren ebenso wie zuvor bereits das Landgericht München I auf die Seite eines Rentners aus München gestellt. Dieser erhält nun, das sich auch die mitverklagte Firma AVA Vermögensplanung AG aus Grünwald zum Schadensersatz bereit erklärt hat, einen Großteil seines investierten Kapitals erstattet.



Was war geschehen? Ein Rentner aus München unterschrieb im Jahr 2005 einen Kaufantrag zur Beschaffung einer US-Risikopolice namens „Vialife“ auf dem US-Zweitmarkt. Der Kläger musste allerdings im Nachhinein feststellen, dass ihm vom Vermittler ein Finanzprodukt aufgeschwatzt worden war, das intransparent und widersprüchlich ist. Außerdem erwies sich die Anlage letztlich als wertlos. Zum einen stellte sich die berechnete Lebenserwartung als unrichtig heraus, zum anderen ging der Rückversicherer in die Insolvenz. Auf das Totalverlustrisiko wurde der Kläger im Beratungsgespräch aber vorher mit keinem Wort hingewiesen. Der Witwer, der seine Ersparnisse ausdrücklich nur in eine sichere Anlage investieren wollte, vertraute den Angaben des Vermittlers, wonach er sein Geld auf jeden Fall gewinnbringend und termingemäß zurückerhalten werde.

Das Landgericht München I stellte sich (wie bereits berichtet) mit Endurteil vom 7. März 2012 (Az. 32 O 15036/11) auf die Seite des Anlegers, der vom Münchner Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass vertreten wird. Ein Anlagevermittlungsvertrag verpflichte den Vermittler zur Prüfung des Prospektinhalts und zur richtigen und vollständigen Information über sämtliche Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Sowohl der Anlagevermittler wie auch der Versicherungsmakler hätten nach Meinung der Richter den Anleger auf Widersprüche in den Vertragsunterlagen hinweisen müssen. Dies vor allem deshalb, weil an keiner Stelle des Prospektes offengelegt wurde, wie hoch die Rückstellungen für die Kosten der Anlage und der Prämienzahlung sind. Auch wurde der Kläger darüber im Unklaren gelassen, dass er nicht Alleineigentümer der Versicherungspolice wird und er eventuell verpflichtet ist, Prämien nachzuzahlen, um seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung zu sichern.

Das Oberlandesgericht München sah dies nun mit Beschluss vom 11. Februar 2012 (Az. 8 U 1273/12) genauso und wies die Berufung der Qatrana GmbH vollumfänglich zurück. Mit der AVA Vermögensplanung AG einigte sich der Rentner daneben auf einen Vergleich, wonach ihm das Unternehmen einen Betrag in Höhe von 10.269,64 Euro zuzüglich der anteiligen Anwaltskosten zahlt. „Das entspricht 85 Prozent des eingeklagten Schadensersatzes“, freut sich Dr. Jürgen Klass.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München bezeichnet das von ihm erstrittene Urteil als bahnbrechend im Kampf gegen zwielichtige Geschäfte mit dem Tod. „Im Streit um fragwürdige US-Lebensversicherungen wurde eine wichtige Entscheidung getroffen, die Anlegern den Weg zur Schadensersatzklage gegen Vermittler und Versicherungsmakler weiter öffnet als jemals zuvor.“ Die Entscheidung aus München sei auch deshalb bedeutsam, weil die Qatrana GmbH (früher: Promont GmbH) in ähnlich gelagerten Fällen vor Gerichten in Köln und Koblenz gewonnen hatte. Klass: „In München hat die Firma jetzt indes gleich zwei Mal eine herbe Niederlage einstecken müssen.“

Dem Juristen aus München sind viele Risikopolicen, die nach wie vor auf dem Markt angeboten werden, ohnehin ein Dorn im Auge: „Eine Kapitalanlage, die dergestalt konzipiert ist, dass die Höhe der Rendite von dem Tod von Mitmenschen abhängt, bewegt sich ethisch im Grenzbereich des Hinnehmbaren. Schließlich ist im Grundgesetz das Prinzip der Menschenwürde verankert und es dürfte nicht zulässig sein, aus dem Ableben eines Mitmenschen eine höchstmögliche Rendite herauszuholen“, so Dr. Jürgen Klass. Die Gerichte würden daher zunehmend die Auffassung vertreten, dass der Abschluss des auf ein derartiges Investment gerichteten Finanzvertrages gegen die guten Sitten verstoße und unwirksam sei.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 707455
 791

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „US-Risikolebensversicherung ViaLife: Kapitalanleger erhält Schadensersatz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass & Kollegen

Schiffsfondsbeteiligung für 81-jährige Seniorin
Schiffsfondsbeteiligung für 81-jährige Seniorin
Traunstein - Vor allem so mancher freier Vermittler, auf dessen Visitenkarte nicht selten „unabhängiger Financial Consultant", „Fachmann für Vermögensoptimierung" oder „geprüfter Ruhestandsexperte" zu lesen ist, verdient prächtig, wenn er die Kunden dazu überreden kann, ihm die Ersparnisse anzuvertrauen. Denn im Regelfall gibt es von den Anlagefirmen, Versicherungen und Fonds gutes Geld, wenn ihre Produkte an den Mann gebracht werden. Das Problem ist aber: Die Abschluss- und Bestandsprovisionen sind in vielen Fällen so hoch, dass das vielleic…
Geldanlage der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG: Ansprüche geltend machen
Geldanlage der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG: Ansprüche geltend machen
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II vertritt Anleihegläubiger der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG. Diese Gesellschaft hat in der Vergangenheit Inhaber-Teilschuldverschreibungen an Anleger verkauft und mit einer Absicherung über eine Bankgarantie und eine Haftpflicht- und Ausfallversicherung geworben. Da sich die Anlagefirma (Geschäftszweck: Ausgabe von Schuldtiteln in Form von Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen zur Investition in Wertpapiere und Derivate sowie die Verwaltung eigenen Kapitals und dessen Investit…

Das könnte Sie auch interessieren:

US-Risikolebensversicherung: Kapitalanleger gewinnt vor Gericht und bekommt Geld zurück
US-Risikolebensversicherung: Kapitalanleger gewinnt vor Gericht und bekommt Geld zurück
Ihre undurchsichtigen Geschäfte mit US-Risikolebensversicherungen kommen jetzt zwei Finanzberatungsunternehmen teuer zu stehen. Das Landgericht München I hat die AVA Vermögensplanung AG aus Grünwald und die Qatrana GmbH aus Grafschaft dazu verurteilt, einem privaten Anleger das investierte Kapital in Höhe von über 12.000 Euro nebst Zinsen zurück zu zahlen. Was …
Bild: Ex-Bankchef verurteiltBild: Ex-Bankchef verurteilt
Ex-Bankchef verurteilt
… Mandantin erstrittenes Urteil des Landgerichts Kempten. In Bezug auf eine fehlerhafte Anlageberatung wurde nicht etwa irgendwer aus der Kette der möglicherweise beteiligten Vermittler zu Schadensersatz verurteilt, sondern mit einem ehemaligen Filialleiter der Volksbank Allgäu auch mal ein Bankmanager, der in Eigenregie die älteren Kunden, die ihn schon …
direct/Rotter Rechtsanwälte: Erste Klage gegen DaimlerChrysler eingereicht
direct/Rotter Rechtsanwälte: Erste Klage gegen DaimlerChrysler eingereicht
… Aktien des Konzerns verkauft haben, hätten einen deutlich höheren Preis für ihre Papiere erzielt, wenn DaimlerChrysler die Insidertatsache sofort nach Bekanntwerden veröffentlicht hätte." Kapitalanleger, die in den Wochen vor dem 28. Juli 2005 10:31 Uhr Aktien des Unternehmens verkauft haben, können demnach Schadenersatzansprüche gegen die DaimlerChrysler …
Bild: VW Abgasskandal: Vergleich in den USA ist noch kein SchlussstrichBild: VW Abgasskandal: Vergleich in den USA ist noch kein Schlussstrich
VW Abgasskandal: Vergleich in den USA ist noch kein Schlussstrich
… Forderungen damit nicht spätestens bis zum 18. September geltend gemacht werden mussten. Voraussichtlich wird Ende des Jahres das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, beginnen. Um sich dem Verfahren noch anschließen zu können, sollten geschädigte VW-Aktionäre ihre Forderungen noch vor Eröffnung des Musterverfahrens …
Bild: "Wetten auf den Tod" ist kein Finanzprodukt zur AltersvorsorgeBild: "Wetten auf den Tod" ist kein Finanzprodukt zur Altersvorsorge
"Wetten auf den Tod" ist kein Finanzprodukt zur Altersvorsorge
… bankrott. Doch damit nicht genug: Im Nachhinein erfuhr der Klass-Mandant, dass er gar nicht direkt eine Police, sondern lediglich einen Policenanteil an einer US-Risikolebensversicherung und eine damit einhergehende Zwangsmitgliedschaft in einer BGB-Gesellschaft erworben haben soll. Dr. Klass: „In Wahrheit handelt es sich somit nur um eine Art Fonds, …
Bild: VW Abgasskandal: Probleme schon länger bekannt?Bild: VW Abgasskandal: Probleme schon länger bekannt?
VW Abgasskandal: Probleme schon länger bekannt?
… ist, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Dabei können die Klagen auf Schadensersatz in einem Musterverfahren gebündelt werden. Ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, ist in etwa vergleichbar mit den bekannten Sammelklagen in den USA. Die Klagen werden gebündelt und die Ansprüche der …
Bild: VW schon früher über Abgasskandal informiertBild: VW schon früher über Abgasskandal informiert
VW schon früher über Abgasskandal informiert
… die geschädigten Anleger an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. Klagen auf Schadensersatz können in einem Musterverfahren gebündelt werden. Ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, ist in etwa vergleichbar mit den bekannten Sammelklagen in den USA. Die Klagen werden gebündelt und die Ansprüche der …
Bild: BGH: Richter stärken Rechtsposition geschädigter Kapitalanleger im Hinblick auf die VerjährungBild: BGH: Richter stärken Rechtsposition geschädigter Kapitalanleger im Hinblick auf die Verjährung
BGH: Richter stärken Rechtsposition geschädigter Kapitalanleger im Hinblick auf die Verjährung
… Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) tätig sind, nicht der kurzen Verjährung nach § 37 a WpHG unterliegen. Im Hinblick darauf können geschädigte Kapitalanleger zukünftig ihre Schadensersatzansprüche länger durchsetzen. Während die regelmäßige Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) drei Jahre ab der subjektiven Kenntnis vom …
US „ViaLife“ – Auszahlungstermin nicht vorhersehbar
US „ViaLife“ – Auszahlungstermin nicht vorhersehbar
… in den wenigsten Fällen die einem Anleger zuteil gewordene Anlageberatung anleger- bzw. objektgerecht. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet unter dem Betreff „US ViaLife“ eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die agierende Anlageberatungsgesellschaft an. Weitere Informationen unter .
Klage gegen US-Ratingagenturen wohl vor deutschen Zivilgerichten möglich
Klage gegen US-Ratingagenturen wohl vor deutschen Zivilgerichten möglich
… Fällen soll ihnen aber Schadensersatz zuerkannt worden sein. Von dem Zusammenbruch der die Zertifikate ausgebenden US Investmentbank waren Anleger weltweit betroffen. Viele Kapitalanleger haben dadurch nicht nur ihr Vermögen, sondern teilweise sogar ihre Existenzgrundlage verloren. Die Investmentbank galt einst noch als Vorzeigemodell für erfolgreiche …
Sie lesen gerade: US-Risikolebensversicherung ViaLife: Kapitalanleger erhält Schadensersatz