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Geldanlage der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG: Ansprüche geltend machen

(openPR) Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II vertritt Anleihegläubiger der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG. Diese Gesellschaft hat in der Vergangenheit Inhaber-Teilschuldverschreibungen an Anleger verkauft und mit einer Absicherung über eine Bankgarantie und eine Haftpflicht- und Ausfallversicherung geworben.

Da sich die Anlagefirma (Geschäftszweck: Ausgabe von Schuldtiteln in Form von Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen zur Investition in Wertpapiere und Derivate sowie die Verwaltung eigenen Kapitals und dessen Investition) in Abwicklung befindet und etliche Privatinvestoren ihr eingesetztes Kapital und die Zinsen nur zum Teil zurückerhalten haben, ist Schadensersatz gegenüber den Finanzvermittlern und gegenüber dem Treuhänder – einem Rechtsanwalt aus Bad Reichenhall – geltend zu machen. Denn von diesen Stellen wurde im Vorfeld ausdrücklich damit geworben, dass die Anleger auf jeden Fall ihr Geld zurückbekommen würden und in Anbetracht der abgeschlossenen Versicherung überhaupt nichts passieren könne. Tatsächlich handelte es sich aber zum Teil um leere Versprechungen, da die Anlegergelder gerade nicht zu 100 Prozent abgesichert waren.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II empfiehlt allen Anlegern der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG, deren Ansprüche nicht vollständig bedient worden sind, fachkundigen Rechtsrat einzuholen und sich an dem Treuhänder und an dem jeweiligen Anlagevermittler schadlos zu halten.

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