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Compliance in der Eventbranche

21.03.201311:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Compliance in der Eventbranche

(openPR) Viele reden immer von Compliance – was aber ist das eigentlich genau?

Zunächst ist Compliance einfach ein schickes Wort für Regelkonformität und ordnungsgemäßes Verhalten.

Weil aber die Gesetze nicht immer klare Vorgaben machen, was erlaubt ist und was nicht, haben sich viele Unternehmen selbst eigene Compliance-Richtlinien auferlegt. Damit will der Arbeitgeber Strukturen schaffen und seinen Mitarbeitern Hilfsmittel an die Hand geben, die erforderlich sind, möglichst alles richtig zu machen.

Dabei verfolgt der Arbeitgeber, zumeist die Geschäftsführung oder der Vorstand, auch ein ganz persönliches Ziel: Verstoßen die Mitarbeiter gegen Gesetze, kann auch der Geschäftsführer bzw. Vorstand dafür verantwortlich sein. Zudem kann das Unternehmen zu hohen Strafzahlungen und Bußgeldern verdonnert werden, was dann ggf. wieder dem untätigen Geschäftsführer bzw. Vorstand angelastet werden könnte.

Compliance-Richtlinien spielen insbesondere bspw. beim Umgang mit Daten eine Rolle oder bei der Annahme von Geschenken: Gerade hier gibt es eine große undefinierbare Grauzone: Welches Geschenk darf der Mitarbeiter annehmen und ab wann steht der Verdacht der Bestechlichkeit (siehe § 299 Strafgesetzbuch oder § 332 StGB) oder der Vorteilsannahme (siehe § 331 StGB) im Raum? So sollen Compliance-Richtlinien auch helfen, Korruption und Straftaten zu verhindern.

Dies gilt vor allem auch für oder gegenüber Amtsträgern: Wer einem Amtsträger ein Geschenk machen will, muss vorsichtig sein: Wird erst ein Bauantrag gestellt und kurz danach der Entscheidungsträger im Bauamt zu einer Segelreise an die Cote d´Azur eingeladen, dann riecht es nach Ärger.

Idealerweise werden die Mitarbeiter auf diese Richtlinien regelmäßig geschult. Große Unternehmen geben teilweise siebenstellige Summen aus, um sich hier stabil aufzustellen: Insbesondere bei Berührungen mit dem US-Handelsplatz drohen drastische Strafen, wenn Mitarbeiter gegen geltendes Recht verstoßen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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