openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wie steht es mit dem Abfindungsanspruch?

20.03.201307:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wie steht es mit dem Abfindungsanspruch?
Arbeitsrecht Mannheim
Arbeitsrecht Mannheim

(openPR) Das Arbeitsverhältnis gekündigt - wie kann ich mich wehren? Gekündigte Arbeitnehmer können aber trotzdem häufig eine Abfindung erhalten. Der Arbeitgeber zahlt allerdings selten freiwillig.
Die Zeiten, in welchen ein Arbeitnehmer von der Lehre bis zur Rente in einem Betrieb verbracht hat, sind mittlerweile vorbei. Heutzutage ist es oft so, dass der Arbeitsplatz regelmäßig gewechselt wird oder ältere Arbeitnehmer durch jüngere ersetzt werden. Darüber kann auch nicht die Äußerung der Bundesarbeitsministerin von der Leyen hinwegtäuschen, dass gerade ältere Arbeitnehmer die Gewinner des Aufschwungs wären.



Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht leider nur in Ausnahmefällen, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wurde. Als Beispiel ist der Abfindungsanspruch nach § 1a Kündigungsschutzgesetz zu nennen, welchen der Arbeitnehmer hat, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt und der Arbeitgeber zuvor hierauf hingewiesen hat. In größeren Betrieben kann aufgrund eines Sozialplans eine Abfindung zu beanspruchen sein. Seltener ist der Fall einer Abfindung infolge eines gerichtlichen Auflösungsantrags (§ 9 KSchG).
Mit der Ausnahme bei Kleinbetrieben genießt grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Kündigungsschutz sofern sein Arbeitsverhältnis nicht wegen einer Befristung endet und es mindestens 6 Monate bestanden hat. Ein Arbeitgeber kann grundsätzlich sowohl aus betriebsbedingten, personenbedingten als auch aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Nicht selten werden hierbei allerdings formale Fehler durch den Arbeitgeber gemacht, welche die Kündigung im Grunde unwirksam machen. In solch einem Fall ist es wichtig, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, da ansonsten die Kündigung dennoch als wirksam gilt.
Wurde vom gekündigten Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage erhoben, hat der Arbeitgeber vor Gericht darzulegen und vor allem zu beweisen, dass die eben genannten Kündigungsgründe tatsächlich vorliegen und diese die Kündigung rechtfertigen. Oftmals kann trefflich über die Wirksamkeit einer Kündigung vor Gericht verhandelt werden, zum Beispiel wegen einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats, wegen der Missachtung eines Sonderkündigungsschutzes oder wegen einer zweifelträchtigen Sozialauswahl. Nicht selten ist der Arbeitgeber dann bereit, plötzlich eine Abfindung zu zahlen, um somit sein Prozessrisiko zu minimieren. Denn würde der Arbeitgeber beispielsweise nach drei Instanzen den Prozess verlieren, hat dieser für die Zeit seit der Kündigung bis zum Abschluss des Prozesses, in der der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, den Lohn nachzuzahlen. Dies können abhängig vom Gehalt des Arbeitnehmers und der Prozessdauer mehrere Zehntausend Euros sein.
Für die Berechnung einer Abfindung gibt es keine festen Regeln. Es hat sich aber mit der Zeit eine Faustformel herausgebildet, von welcher im Einzelfall je nach Lage des Verfahrens abgewichen werden kann. Diese Formel lautet: Die Abfindung beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Im Arbeitsrecht ist im Vergleich zu den anderen Rechtsgebieten die Besonderheit zu beachten, dass im außergerichtlichen Bereich und im gerichtlichen Verfahren erster Instanz kein Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der eigenen Rechtsanwaltsgebühren besteht. Soll heißen, dass auch im Falle des Obsiegens der Arbeitnehmer den eigenen Anwalt selbst zu bezahlen hat. Daher ist es gerade im Arbeitsrecht zu überdenken, bereits mit Berufsbeginn eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich übrigens auch häufig dann, wenn dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt wurde. Dann kann eine Klage mit dem Ziel erhoben werden, wenigstens die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung zu erreichen, um Probleme bei der Gewährung des Arbeitslosengeldes zu umgehen.
Wenn man eine Kündigung des Arbeitgebers erhält, sollte man sich zeitnah von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Kosten eines Beratungsgesprächs sind überschaubar.
Weitere Informationen zu den Themen Arbeitsrecht Mannheim (http://kanzlei-redig.de/rechtsgebiete/) , Internetrecht Mannheim, Erbrecht Mannheim (http://kanzlei-redig.de/rechtsgebiete/) findet man auf der Website kanzlei-redig.de - Rechtsanwalt Mannheim.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 706812
 1019

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Wie steht es mit dem Abfindungsanspruch?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Redig & Redig

Die elektronische Personalakte
Die elektronische Personalakte
Ein Vorteil der elektronischen Personalakte ist die Zeitersparnis. Dokumente müssen nicht mehr langwierig in einem Ablagesystem gesucht werden, sondern erscheinen durch schnellen und direkten Zugriff auf dem Bildschirm. Ein weiterer Vorzug ist, dass diese riesigen Mengen an Papier nicht mehr anfallen. Die Akten nehmen also nicht mehr so viel Raum weg, dadurch werden die Lagerungskosten reduziert. Auch der Aufwand für den Transport der Akten fällt weg, da sie nicht mehr versandt werden müssen. Der Empfänger erhält die Berechtigung, diese Akte …
Bild: Eine Verkehrsunfall bei Schnee und RegenBild: Eine Verkehrsunfall bei Schnee und Regen
Eine Verkehrsunfall bei Schnee und Regen
Auf was sollte anschließend geachtet werden? Fürwahr ist eine Unfallschadensregulierung vielmals komplizierter als man im ersten Moment denkt, und durch einen Rechtslaien nur beschwerlich im Alleingang zu überblicken. Der Versicherer der Gegnerischen Seite hat auf jenem Rechtsgebiet erwartungsgemäß einen enormen Wissensvorsprung und ist auf keinen Fall selten auch dazu bereit und im Stande, es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen. Hierbei gilt es sodann, selbstsicher seine Ansprüche darzulegen wie auch einzufordern. Jedoch man b…

Das könnte Sie auch interessieren:

Goldeck/Zetti: Abfindungsguthaben in kleinen Häppchen?
Goldeck/Zetti: Abfindungsguthaben in kleinen Häppchen?
… grundsätzlich mit dem Ausscheiden fällig wird, sind Klauseln, die Zahlungsmodalitäten enthalten nur wirksam, wenn sie sich in einem gewissen Rahmen bewegen. Wird der Abfindungsanspruch über einen nicht unerheblichen Zeitraum gestundet und auch nur ratenweise befriedigt, so muss diese Einschränkung z. B. durch eine Verzinsung oder Anspruchsabsicherung …
Seminar Arbeitsrecht
Seminar Arbeitsrecht
… des GmbH-Geschäftsführers; - Befristung von Arbeitsverhältnissen; - Teilzeit; - Vergütungsfragen; - AGB-Kontrolle von arbeitsvertraglichen Bestimmungen; - Kündigung von Arbeitsverhältnissen, z.B.: Wartezeitkündigung, Abfindungsanspruch bei § 1a KSchG, Kündigung bei Minderleistung, usw. - Aufhebungsverträge; - andere Rechtsfragen, z.B. Wettbewerbsverbot; - …
Bild: Anleger der ALAG Automobil klagte Schadensersatz einBild: Anleger der ALAG Automobil klagte Schadensersatz ein
Anleger der ALAG Automobil klagte Schadensersatz ein
… eine solche Beteiligung entscheiden. Auch dies stellt aus unserer Sicht einen Beratungsfehler dar. Die Treuepflicht bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass nicht ein Abfindungsanspruch zum Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung mit Berufung auf Beratungsfehler möglich sei und ein darüber hinausgehender Schadensersatz …
Bild: Abfindung in der Insolvenz - Der Leistungszweck entscheidetBild: Abfindung in der Insolvenz - Der Leistungszweck entscheidet
Abfindung in der Insolvenz - Der Leistungszweck entscheidet
… hatte der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer Entscheidung aus September 2007 für einen im Rahmen einer Altersteilzeitregelung vereinbarten Abfindungsanspruch nochmals bestätigt (vgl. BAG, Urteil vom 27.09.2007, Az.: 6 AZR 975/06). I. Grundsätzliche Unterscheidung: Insolvenz- oder Masseforderung Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen verschiedenen …
Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Abfindungen
Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Abfindungen
… der Beschäftigung bei der Bemessung der Abfindung ist im Hinblick auf Sozialplanabfindungen anerkannt worden. Es kann nichts anderes gelten, wenn der Abfindungsanspruch sich nicht aus einem Sozialplan, sondern aus einer vertraglichen Vereinbarung ergibt. Bietet demnach der Arbeitgeber Arbeitnehmern das freiwillige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis …
Bild: Arbeitgeber müssen bei Vergleichen über Sozialplanabfindung besonders aufpassenBild: Arbeitgeber müssen bei Vergleichen über Sozialplanabfindung besonders aufpassen
Arbeitgeber müssen bei Vergleichen über Sozialplanabfindung besonders aufpassen
… zu Grunde liegenden Fall war es zwischen den Parteien strittig, ob nach einem Betriebsübergang ein Sozialplan auf die Arbeitnehmerin Anwendung findet. Sie machte ihren Abfindungsanspruch gerichtlich geltend. Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich. Der Arbeitgeber zahlte eine Abfindung in Höhe von 150.000 Euro, die rund 65.000 Euro …
Bild: Widerruf einer stillen Beteiligung mit dem Widerrufs-Joker möglichBild: Widerruf einer stillen Beteiligung mit dem Widerrufs-Joker möglich
Widerruf einer stillen Beteiligung mit dem Widerrufs-Joker möglich
… Auseinandersetzungswertes und nicht zu einer kompletten Rückabwicklung des Geschäfts führt. Denn es finden die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft Anwendung, d.h. der Abfindungsanspruch entspricht dem Wert des Gesellschaftsanteils zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel: „Die Rückabwicklung …
Bundessozialgericht - Abfindungen aus Gerichtvergleich sind zu berücksichtigendes Einkommen
Bundessozialgericht - Abfindungen aus Gerichtvergleich sind zu berücksichtigendes Einkommen
… Vergleich. Darin verpflichtete sich der Arbeitgeber, ihm eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von 6.500 Euro zu zahlen. Auf den titulierten Abfindungsanspruch zahlte der Arbeitgeber erst im Oktober und November 2006 Beträge über 1.750 Euro und 2.000 Euro, nachdem der Kläger Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen gegen ihn eingeleitet hatte. …
Abfindung für einen ausscheidenden BGB-Gesellschafter
Abfindung für einen ausscheidenden BGB-Gesellschafter
… machen, sondern an der gesellschaftlichen Bindung festhalten wird. Ein solcher Nachteil kann darin bestehen, dass der im Falle einer Kündigung bestehende Abfindungsanspruch des Gesellschafters unzumutbar eingeschränkt wird. Die Richter des Bundesgerichtshofs betonen in ihrer Entscheidung: "Die Vereinbarung einer Abfindung für den ausscheidenden BGB-Gesellschafter …
Bild: BGH: Änderung der Rechtsprechung bei geschlossenen ImmobilienfondsBild: BGH: Änderung der Rechtsprechung bei geschlossenen Immobilienfonds
BGH: Änderung der Rechtsprechung bei geschlossenen Immobilienfonds
… sondern auf falsche Angaben im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung stützt, kann er die Rückzahlung des Kredits künftig nur noch in dem Umfang verweigern, wie ihm ein Abfindungsanspruch gegen die Fondsgesellschaft zusteht. Um so geringer der Wert der Beteiligung, um so weniger ist demnach auch der Anspruch gegen die Kredit gebende Bank wert. Verschlechtert …
Sie lesen gerade: Wie steht es mit dem Abfindungsanspruch?